EuGH-Urteil könnte Vergleichsportale ins Wanken bringen
Der Europäische Gerichtshof steht vor der Entscheidung, ob das umstrittene Notensystem von Check24, das zur Bewertung von Versicherungen eingesetzt wird, zulässig ist. Ziel dieses Systems ist es, den Verbraucherinnen und Verbrauchern das Navigieren durch die zahlreichen Angebote zu erleichtern, indem es den Produkten Noten von 1,0 bis 4,0 zuweist.
Diese Vorgehensweise stößt allerdings auf heftigen Widerstand. So sieht der Versicherer HUK-Coburg in dem Bewertungssystem eine unzulässige Werbeform und reichte Klage ein. Er argumentiert, dass die komplexen Leistungen von Versicherungen sich nicht auf eine bloße Zahl reduzieren ließen, da es sich dabei um subjektive Werturteile handelt, die nicht den Tatsachen entsprechen.
Das Landgericht München I, das aktuell mit dem Fall betraut ist, hat den EuGH kontaktiert, um klären zu lassen, ob solche Notensysteme und ähnliche Bewertungskriterien generell erlaubt sind. Da nicht nur Check24, sondern auch andere Vergleichsportale auf solche Mechanismen setzen, könnte das Urteil weitreichende Konsequenzen für die gesamte Branche nach sich ziehen.

