EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Online-Werbung: Wichtige Weichenstellung im Fall Bonprix
Im jüngsten Urteil zugunsten der Verbraucher hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine richtungsweisende Entscheidung zur Online-Werbung und den damit verbundenen Transparenzpflichten getroffen. Im Kern der Auseinandersetzung steht die Frage, wie deutlich Online-Händler auf eine erforderliche Kreditwürdigkeitsprüfung hinweisen müssen, wenn sie ihren Kunden den beliebten 'Kauf auf Rechnung' als Einkaufsmöglichkeit anbieten.
Nach europäischem Recht sind für derartige Verkaufsförderungsangebote besonders strenge Transparenzstandards vorgeschrieben. Die Bestimmungen verlangen, dass die Bedingungen zur Nutzung solcher Angebote von Verbrauchern eindeutig erkannt werden können.
Die Luxemburger Richter interpretierten diese EU-Vorgaben umfassend und signalisierten, dass auch Angebote wie der Kauf auf Rechnung dieser Transparenzpflicht unterliegen könnten. Die finale Entscheidung in diesem Rechtsstreit obliegt jedoch dem Bundesgerichtshof (BGH).
Im Zentrum des Falls steht das Modeunternehmen Bonprix, Teil der Otto-Gruppe, dessen Werbeaussage über einen 'Bequemen Kauf auf Rechnung' von der Verbraucherzentrale Hamburg als irreführend kritisiert wurde. Die Beanstandung lautet, dass die Notwendigkeit einer vorherigen Kreditwürdigkeitsprüfung verschleiert werde.
Die Bestätigung des EuGH, dass der Kauf auf Rechnung als Verkaufsförderung zu wären sei, ließ Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg auf eine verbraucherfreundliche Entscheidung durch den BGH hoffen. Bonprix selbst nahm zu den Gerichtsentscheidungen vorerst keine Stellung.

