EuGH-Entscheidung: Check24 darf Tarifnoten vorläufig beibehalten
Das Vergleichsportal Check24 hat in einem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Erlaubnis erhalten, sein System zur Bewertung von Versicherungstarifen weiterhin zu nutzen. Das Urteil ist jedoch unter Vorbehalt, da das zuständige Landgericht die Klassifizierung des Angebots als „vergleichende Werbung“ im Rahmen des EU-Rechts noch genauer untersuchen muss. Die Richter am EuGH äußerten erste Zweifel an dieser Annahme.
Check24 bewertet verschiedene Versicherungsprodukte mit Noten von 1,0 bis 4,0, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bessere Orientierung im Versicherungsdschungel zu bieten. Diese Bewertungsmethode wird jedoch von der HUK-Coburg in Frage gestellt, die sie als unzulässige und irreführende Werbung betrachtet und Klage auf Unterlassung und Schadensersatz eingereicht hat.
Die HUK-Coburg argumentiert, dass die Komplexität von Versicherungsleistungen sich nicht einfach in einer Note zusammenfassen lässt und daher unzulässig ist. Das Landgericht München I hat beim EuGH um Klarstellung gebeten, ob solche Bewertungsvergleiche im EU-Recht erlaubt sind, insbesondere wenn sie in Form von Noten präsentiert werden. Auch andere Portale verwenden ähnliche Bewertungssysteme.
Laut EuGH könnte es sich nur dann um unzulässige Werbung handeln, wenn beide Unternehmen direkte Konkurrenten sind. Die Richter deuteten jedoch an, dass dies bei Check24 und HUK-Coburg möglicherweise nicht der Fall ist, da der eine Anbieter Versicherungen bereitstellt und der andere sie lediglich vergleicht und vermittelt. Nichtsdestotrotz bleibt die finale Entscheidung beim Landgericht.
Konkret äußerte sich eine Sprecherin der HUK-Coburg nicht zum laufenden Verfahren, und eine Erklärung von Check24 steht derzeit noch aus.

