EU will Scheidungsrecht vereinfachen

Brüssel (dpa) - Klare Regeln für internationale Scheidungen: Die EU will das Scheidungsrecht für gemischte Paare vereinfachen. Einen entsprechenden Entwurf legte die EU-Kommission in Brüssel vor. Ehepartner sollen wählen können, in welchem Land und nach welchem Recht sie sich scheiden lassen.

Gibt es Streit, gilt das Scheidungsrecht des Staates, mit dem die stärkste Verbindung besteht. Bisher ist das in den 27 Mitgliedsstaaten ganz verschieden geregelt, mal entscheidet die Nationalität, mal der Wohnort. Dabei geht es um Paare, die aus unterschiedlichen Ländern kommen, und nationale Paare, die nicht in ihrem Heimatland leben. Der Vorstoß wird von elf EU-Mitgliedsstaaten unterstützt, darunter auch Deutschland. Falls die Gruppe tatsächlich Standards setzt, ohne dass sich alle Staaten beteiligen müssen («Verstärkte Zusammenarbeit»), wäre dies für die EU eine Premiere.

«Wir brauchen klare Regeln, damit kein Partner unfaire Nachteile hat», sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding bei der Präsentation des Vorschlags. Oft suche sich ein Partner das Land mit den für ihn günstigsten Bedingungen - zum Beispiel geringe Unterhaltszahlungen - aus. «Das geht häufig zulasten von Frau und Kindern.»

Der neue Plan der Brüsseler Behörde sieht eine klare Abstufung vor: Zunächst sollen Ehepaare selbst entscheiden. Können sie sich nicht einigen, gilt das Recht des Landes, in dem das Paar wohnt oder gewohnt hat, wenn noch einer der Partner dort lebt. Stammen sie beide aus dem gleichen Land, soll ihre gemeinsame Nationalität den Ausschlag geben. Ansonsten wird das Recht des Landes angewendet, in dem die Scheidung eingereicht wurde.

Allein im Jahr 2007 gingen EU-weit rund eine Million Ehen in die Brüche, mehr als jede achte davon hatte einen Auslandsbezug. Die meisten Scheidungen gemischt-nationaler Ehen zählte Deutschland mit 34 100. Der Vorschlag berührt das nationale Scheidungsrecht nicht, zum Beispiel sind im katholischen Malta keine Scheidungen möglich.

Es ist bereits das zweite Mal, dass die EU-Kommission einen Vorstoß für gemeinsame Regeln bei grenzüberschreitenden Scheidungen macht. Eine Initiative aus dem Jahr 2006 war - wegen der nötigen Einstimmigkeit - am Widerstand Schwedens gescheitert.

Jetzt setzt die EU auf eine sogenannte verstärkte Zusammenarbeit. Dabei haben zehn Staaten die EU-Kommission mit einem Vorschlag beauftragt, um zumindest untereinander gemeinsame Regeln einführen zu können, ohne dass sich alle 27 Länder beteiligen müssen. Deutschland schloss sich am Mittwoch dem Vorhaben an. Das Projekt werde den Bürgern in Europa «mehr Klarheit und Rechtssicherheit über das anwendbare Recht im Scheidungsfall bringen», sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums auf Anfrage. Zudem hätten die Ehegatten künftig mehr Wahlfreiheit.

Die EU-Kommission ist optimistisch, noch mehr Zustimmung zu bekommen. «Die Zahl der teilnehmenden Staaten wird eher bei 20 als bei 10 liegen», sagte Reding. Auch das Europaparlament muss der Verordnung noch zustimmen. Kommt sie durch, wäre es das erste Mal, dass die EU das Instrument der verstärkten Zusammenarbeit nutzt.

EU / Justiz / Familien
24.03.2010 · 19:58 Uhr
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