EU verschärft Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung
In einem jüngst verabschiedeten Beschluss hat die Europäische Union neue Richtlinien für die Kennzeichnung und Produktion von Lebensmitteln wie Honig, Säften oder Konfitüren auf den Weg gebracht. Dieser Schritt soll Transparenz für die Konsumenten steigern und Lebensmittelbetrug eindämmen. Die EU-Staaten beschlossen diese Maßnahmen in Luxemburg, nachdem das Europaparlament zuvor seine Zustimmung signalisierte. Die Implementierung der Richtlinien ist bis zum Sommer 2026 vorgesehen.
Für Honigmischungen bedeutet dies, dass Verbraucher zukünftig genauere Informationen über die Herkunftsstaaten und den jeweiligen Mengenanteil an der Mischung erhalten werden. Hierbei bleibt es den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen, zu entscheiden, ob lediglich die vier größten Anteile gekennzeichnet werden müssen, sofern diese gemeinsam über die Hälfte des Produkts ausmachen.
Des Weiteren adressiert die EU den Trend zu zuckerärmeren Getränken durch präzisere Kennzeichnungen bei Fruchtsäften. Die neuen Bezeichnungen umfassen "zuckerreduzierter Fruchtsaft", "zuckerreduzierter Fruchtsaft aus Konzentrat" und "konzentrierter zuckerreduzierter Fruchtsaft". Um sich als zuckerreduzierte Variante qualifizieren zu können, muss der Zuckergehalt hierbei um mindestens 30 Prozent unter dem eines Standard-Fruchtsafts liegen.
Darüber hinaus soll nun explizit auf Etiketten vermerkt werden dürfen, dass Fruchtsäfte keine hinzugefügten Zucker, sondern ausschließlich natürlich vorkommende Zuckerarten enthalten. Bei Konfitüren legt die EU fest, dass fortan mindestens 450 Gramm Obst pro Kilogramm Konfitüre verwendet werden müssen, und 500 Gramm bei Produkten, die als "Konfitüren extra" gekennzeichnet sind. Zudem sollen Verfahren genehmigt werden, durch welche laktosefreie Trockenmilcherzeugnisse hergestellt werden können, wodurch auch Personen mit Laktoseintoleranz berücksichtigt werden.
Diese Anpassungen im Regelwerk der EU verfolgen das klare Ziel, die Erwartungen der europäischen Bürger an eine transparente und nachvollziehbare Lebensmittelproduktion zu erfüllen. Sie spiegeln das Bestreben wider, Qualität und Information an den Verbraucher in den Mittelpunkt der Lebensmittelpolitik zu stellen. (eulerpool-AFX)