EU und Großbritannien sichern Fischereirechte bis 2038: Hoffnung für EU-Fischer
Die unlängst erzielte Einigung zwischen der EU und Großbritannien zur Verlängerung des Fischereiabkommens bis 2038 bringt Lichtblicke für die europäische Fischereiwirtschaft. Gerd Kraus, Leiter des Thünen-Instituts für Seefischerei in Bremerhaven, lobte die Übereinkunft mit Großbritannien, die die bis 2026 bestehende Regelung um weitere zwölf Jahre verlängert. Dieses Arrangement bietet laut Kraus eine dringend benötigte Planungssicherheit für EU-Fischer, denn der Ausgang der Verhandlungen galt zuvor als ungewiss.
Für Großbritannien, wo die Kontrolle über die nationalen Gewässer einst ein zentraler Brexit-Tenor war, stellt die Einigung politisch bedeutende Weichen. Gerd Kraus verwies darauf, dass Großbritannien nach Ablauf der ursprünglichen Vereinbarung theoretisch die Möglichkeit gehabt hätte, den Zugang zur eigenen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zu beschränken – einem Gebiet, das etwa 22 Kilometer vor der Küste beginnt und in dem Staaten exklusive Rechte besitzen. Diese Möglichkeit zur Einschränkung wurde nun jedoch erfolgreich umschifft.
Dennoch betont Kraus, dass die konkrete Ausgestaltung der Fangquoten in den kommenden Jahren entscheidend sein wird. Diese Quoten regeln, welcher Akteur in welchem Umfang fischen darf, und werfen Fragen auf: Wird die aktuelle Fangquote stabil bleiben, oder müssen EU-Fischer möglicherweise mit weiteren Kürzungen rechnen? Fischer in der EU hoffen jedenfalls auf eine Stabilität der Quoten, um ihre wirtschaftliche Zukunft zu sichern.
Im bisherigen Handels- und Kooperationsabkommen, das die Bedingungen für den beidseitigen Fischfang regelt, war festgelegt, dass 25 Prozent der Fangrechte der EU-Flotten bislang schrittweise an britische Fischer übertragen werden. Diese Regelung spiegelt die komplexen Verhandlungen und Anpassungen wider, die die Fischereipolitik zwischen den beiden Partnern prägen.

