EU-Parlament entscheidet gegen einheitliche Gesundheitschecks für Autofahrer: Selbstbestimmung der Mitgliedsländer bleibt
Das EU-Parlament hat mit seiner jüngsten Entscheidung einen signifikanten Schritt in Richtung der Wahrung nationaler Zuständigkeiten unternommen. Die Idee einer EU-weiten verpflichtenden Gesundheitsüberprüfung für Autofahrer scheiterte am Widerstand des Parlaments. Dadurch bleibt es auch in Zukunft den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen, autonom zu regeln, inwiefern sie ihre Bürger einer Überprüfung der Fahrtüchtigkeit unterziehen. Die gefürchtete zusätzliche Bürokratie, die ein solches Unterfangen zwangsläufig mit sich gebracht hätte, wird somit vermieden.
Zugleich legt der Beschluss des Parlaments eine Diskrepanz in der Handhabung altersbedingter Fahreignungstests offen. In diesem Kontext werden Länder wie Italien und Spanien hervorgehoben, die bereits systematische Überprüfungen vornehmen. So müssen in Italien Autofahrer ab 80 Jahren alle zwei Jahre einen Medizintest absolvieren; Spanien fordert dies von Autofahrern ab 65 Jahren alle fünf Jahre. Diese Regelungen stehen in deutlichem Kontrast zur aktuellen Praxis in Deutschland, wo keine solch regelmäßigen Tests vorgesehen sind.
Die statistische Häufung von Unfallverursachungen durch Senioren, bei denen eine nachlassende kognitive Leistungsfähigkeit als Ursache vermutet wird, unterstreicht die Relevanz von Maßnahmen, die die Fahrsicherheit erhöhen könnten. Insbesondere für Autofahrer ab 75 Jahren, die einen Großteil der Hauptverantwortung bei Unfällen tragen, wird eine verpflichtende Auffrischungsfahrt mit einem Fahrlehrer als eine Maßnahme mit vertretbarem Aufwand für mehr Sicherheit im Straßenverkehr angesehen.
Der aktuelle Beschluss des EU-Parlaments zeigt, dass Brüssel offen für einen differenzierten Ansatz ist, der den Mitgliedsstaaten Freiraum in der Gesetzgebung lässt und gleichzeitig auf die Bedeutung von individuellen Präventivmaßnahmen für die Verkehrssicherheit hinweist. (eulerpool-AFX)

