EU leitet Verfahren gegen Österreich wegen übermäßiger Neuverschuldung ein
Die Europäische Union hat angesichts der hohen Neuverschuldung Österreichs ein Defizitverfahren gegen das Land eingeleitet. Die Mitgliedstaaten stimmten damit der Empfehlung der EU-Kommission zu, die zuvor festgestellt hatte, dass Österreichs Defizit über der zulässigen Grenze liegt. Bis 2028 soll Wien das Defizit wieder auf unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts senken und ist nun aufgefordert, bis Mitte Oktober geeignete Maßnahmen vorzulegen. Laut Finanzminister Markus Marterbauer seien im neuen Budgetgesetz bereits konkrete Schritte zu diesem Zweck festgelegt. Er sieht Österreich auf einem guten Weg zur Reduzierung des Defizits.
Für die österreichische Regierung kam das Verfahren nicht unerwartet: Im vergangenen Jahr weist die Wirtschaft des Landes eine Defizitquote von 4,7 Prozent auf. Diese Zahl übersteigt die Grenze der EU-Regelungen deutlich. Inmitten einer Wirtschaftskrise mit hoher Inflation, schwacher Nachfrage und anhaltender Rezession blickt Österreich nun auf eine finanzpolitisch herausfordernde Zeit.
Das Ziel dieser EU-Defizitverfahren ist klar: Mitgliedstaaten sollen zu einer soliden Haushaltsführung angehalten werden. Zwar erlaubt die EU in Ausnahmefällen eine Neuverschuldung, doch sind theoretisch Strafen in Milliardenhöhe bei längerer Nichteinhaltung der Regeln möglich, auch wenn solche Bußgelder historisch bislang nicht umgesetzt wurden.
Neben Österreich stehen derzeit auch andere Länder wie Frankreich, Italien, Belgien, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien und die Slowakei unter Beobachtung ähnlicher Verfahren. Die Europäische Kommission hat die Überwachung der Einhaltung dieser fiskalischen Regelungen und sieht sie als essenziell für die Stabilität der gesamten Eurozone an.

