EU-Kommission schlägt Entschärfung der Entwaldungsverordnung vor
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die bestehende Entwaldungsverordnung zu lockern. Diese Regelung zielt darauf ab, die Abholzung von Wäldern wie dem Amazonas zu verhindern. Der neue Vorschlag sieht vor, dass Händler und nachgelagerte Akteure in der Lieferkette nicht mehr verpflichtet sind, digitale Sorgfaltserklärungen einzureichen. Stattdessen wäre nur noch der erste Anbieter eines Produkts in der EU dazu verpflichtet.
Ursprünglich war die Umsetzung der Verordnung für Ende 2024 geplant, wobei zunächst große Unternehmen den Nachweis erbringen sollten, dass ihre Produkte wie Kaffee, Kakao, Soja oder Rindfleisch nicht zur Entwaldung beigetragen haben. Aufgrund bisheriger Verzögerungen wurde die Einführung der Regeln bereits um ein Jahr verschoben. Nun plant die Kommission eine erneute Verschiebung. Die Durchsetzung für große und mittelständische Unternehmen soll um sechs Monate, für Kleinst- und Kleinunternehmen um zwölf Monate verschoben werden.
Zusätzlich sollen Berichtspflichten vereinfacht werden. Unternehmen aus Ländern mit geringem Risiko müssten dann nur noch eine einmalige, einfache Erklärung abgeben, sofern die Informationen nicht bereits in einer nationalen Datenbank enthalten sind.
Der Vorschlag stieß auf heftige Reaktionen. Aus der Wirtschaft, besonders aus der Forstwirtschaft, kam Kritik bezüglich der bürokratischen Belastung. Umweltverbände befürchten, dass die Abschwächung den Ökosystemen schaden könnte. Auch das Europaparlament und die EU-Staaten müssen nun über die Vorschläge beraten. Um die Änderungen rechtzeitig umzusetzen, ist ein Kompromiss zwischen den Institutionen bis Jahresende erforderlich.
Agrarminister Alois Rainer von der CSU äußerte ebenfalls seine Ablehnung. Er fordert eine Sonderkategorie für Länder wie Deutschland, da dort keine Entwaldung stattfinde. Für entsprechende Produkte sollten weniger strenge Regeln gelten.

