Erwerb ohne Fahrzeugbrief
Düsseldorf, 08.04.2026 (lifePR) - Als der Kunde den Kaufvertrag über einen Jeep unterzeichnet hatte, konnte ihm der Vertragshändler keine Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) mitgeben. Als Begründung wurde dem Käufer mitgeteilt, dass der Mitarbeiter, der Zugriff auf die originalen Papiere hatte, krank sei. Der Käufer begnügte sich mit einer Kopie und nahm den Jeep trotzdem mit. Danach stellte sich jedoch heraus, dass das Autohaus gar nicht der Eigentümer des Fahrzeugs war. Trotzdem durfte der Kunde den Wagen behalten. Denn das Oberlandesgericht Celle entschied nach Auskunft der ARAG Experten, dass der Kunde bei einem Kauf über einen autorisierten Vertragshändler darauf vertrauen darf, dass dieser zum Verkauf berechtigt ist, auch wenn der Fahrzeugbrief ausnahmsweise noch nicht vorliegt (Az.: 11 U 123/25).
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