Erkenntnisse im Wirecard-Prozess: Insolvenzverwalter Jaffé widerlegt Vorstandschef Braun
Im spektakulären Münchner Wirecard-Prozess offenbart sich ein bemerkenswerter Schlagabtausch zwischen dem Insolvenzverwalter Michael Jaffé und dem ehemaligen Vorstandschef Markus Braun. Vor dem Landgericht München I entlarvte Jaffé die Bilanzierung von 1,9 Milliarden Euro auf vermeintlichen Treuhandkonten in Südostasien als pure Fiktion und zerpflückte damit die Verteidigungslinie von Braun. Mit seinem Urteil, dass die von Braun behaupteten Geschäfte schlichtweg nie existierten, revidierte er die Darstellung, dass diese von flüchtigen Ex-Mitarbeitern in Schattenfirmen umgeleitet worden seien. Brauns Gesicht zeigte keine Regung unter diesen Enthüllungen.
Weiterhin prangt der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen Braun und seine Mitangeklagten wie ein Damoklesschwert über dem Prozess: Bandenbetrug mit einem Schaden für Kreditgeber in Milliardenhöhe. Trotz dieser Anschuldigungen pocht der in Untersuchungshaft befindliche Österreicher auf seine Unschuld und sieht sich selbst als Marionette ehemaliger Kollegen.
Der Wirecard-Konzern hatte sich einst mit Innovation und technischem Know-how einen Namen als Kreditkarten-Zahlungsdienstleister gemacht. Doch die angeblichen Gewinne aus Geschäften in Asien basierten laut Jaffé auf fiktiven Geschäftsbeziehungen. Seine Untersuchungen ergaben keinerlei Hinweise auf die Existenz der in den Bilanzen getätigten Erträge. Selbst auf penible Nachforschungen hin blieben Spuren realer Drittpartner oder Geldflüsse aus.
Jaffé verdichtete seine Bewertungen: Ein so bedeutendes Geschäft könnte nicht ohne jeden Hinweis existiert haben. Die vom Insolvenzverwalter kalkulierte Geldverbrennung in Höhe von 1,1 Milliarden Euro unterstreicht das hohe Maß an Desorganisation innerhalb des Unternehmens und seinen drängenden Bedarf an frischen Bankkapitalen.
Zusätzlich zur Unsicherheit über den Gesamtschaden haben auch mehr als 50.000 Aktionäre im Insolvenzverfahren Forderungen in Milliardenhöhe geltend gemacht, um ihre finanziellen Verluste zurückzufordern. Diese beanstandeten Freistellungsansprüche bleiben umstritten, während das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof noch aussteht.
Obwohl der Prozess seit Dezember 2022 läuft, scheint ein baldig schmeichelhaftes Urteil ungewiss, da die notwendigen Beweisführungen noch nicht abgeschlossen sind.

