Erfolg für Berliner Initiative: Grünes Licht für autofreie Hauptstadt
Die Initiative "Volksentscheid Berlin autofrei" hat einen bedeutenden Etappensieg errungen. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat den Antrag zur Einleitung eines Volksbegehrens, das ein weitreichendes Autoverbot anstrebt, offiziell zugelassen. Mit dieser Entscheidung stellt sich das Gericht gegen die Bedenken des Senats, der das Vorhaben aus verfassungsrechtlichen Gründen infrage gestellt hatte.
Laut dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist der Gesetzentwurf nicht nur mit der Berliner Verfassung, sondern auch mit dem Grundgesetz und dem Bundesrecht vereinbar. Der Präsidentin des Gerichts, Ludgera Selting, zufolge, verfügt der Landesgesetzgeber über den notwendigen Gestaltungsspielraum im Straßenrecht. Wichtig zu betonen ist, dass das Urteil nicht gleichbedeutend mit einer Entscheidung für eine autofreie Hauptstadt ist, sondern lediglich die Zulässigkeit des Antrags bestätigt.
Sollte der Gesetzentwurf umgesetzt werden, würde dies bedeuten, dass nahezu alle Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings, mit Ausnahme der Bundesstraßen, zu "autoreduzierten Straßen" erklärt würden. Privatpersonen könnten dann nur noch maximal zwölfmal im Jahr mit dem Auto fahren. Besonders schutzbedürftige Gruppen und essenzielle Dienste wie Polizei, Feuerwehr und Lieferverkehr wären von dem Verbot ausgenommen.
In der nächsten Phase des Volksbegehrens muss die Initiative innerhalb von vier Monaten etwa 170.000 Unterschriften sammeln, um einen Volksentscheid herbeizuführen. Zuletzt hatten die Aktivisten im Jahr 2021 bereits 50.000 Unterschriften gesammelt, bevor der Senat das Verfassungsgericht um eine Prüfung gebeten hatte. Sollte der Volksentscheid erfolgreich sein, wird der Gesetzentwurf Rechtskraft erlangen und das Autoverbot könnte Realität werden.

