Erbschaftsstreit bei der Brauerei Veltins schwelt weiter
In einer entscheidenden Wendung im jahrelangen Erbschaftsstreit um eine der bekanntesten Bierbrauereien Deutschlands hat das Landgericht die Klage von Carl Clemens Veltins abgewiesen. Der 63-jährige Erbe einer der erfolgreichsten Brauereifamilien Deutschlands war von seiner Mutter zugunsten seiner Schwestern enterbt worden. Veltins' Versuche, seinen Pflichtteil zu erstreiten, scheiterten an der Verjährung seiner Ansprüche, die laut Gericht bereits seit über 30 Jahren abgelaufen sind.
Trotz eines Prozesskostenvorschusses von 360.000 Euro und einer engagierten Argumentation, die Enterbung sei unrechtmäßig gewesen, hielten die Richter an ihrer Entscheidung fest. In ihren Augen gab es keine Anzeichen dafür, dass die verstorbene Familienmatriarchin beim Verfassen ihres Testaments nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte war, eine Annahme, die von den Beklagten nachdrücklich bestritten wurde.
Die prominenten Mitglieder der Familie blieben der Verhandlung fern, wobei Susanne Veltins, eine Schwester und aktive Mitgestalterin der Brauerei, nicht anwesend war. Die Brauerei, die immerhin auf dem dritten Platz im Ranking der meistgetrunkenen Biere Deutschlands steht, versicherte, dass der familiäre Streit keine Auswirkungen auf das Geschäft habe.
In einer sehr persönlichen Darstellung beschrieb Carl Clemens Veltins das rigide Verhalten seiner Mutter, die ihn schon kurz nach Erreichen der Volljährigkeit zu einem Verzicht auf sein Erbe drängen wollte. Vermutlich unter dem Einfluss von Alkohol war ihm damals die Bedeutung seiner Unterschrift nicht klar gewesen. Das Gericht jedoch sah keinen Anlass, sich intensiver mit dieser Episode zu beschäftigen, da die relevante Frist für derartige Ansprüche längst abgelaufen sei. Ob eine Berufung beim Oberlandesgericht die nächste Stufe in diesem Familienkonflikt einleitet, bleibt abzuwarten.

