Erben geht auch ohne Streit
ARAG Experten sagen, wie die Erbfolge funktioniert

(lifepr) Düsseldorf, 01.09.2014 - "Will ich erben, müssen meine Eltern sterben" - ob Sie das geschmacklos oder cool finden, ist die eine Sache. Ob es aber juristisch stimmt, die andere. ARAG Experten sagen, was Sie zur gesetzlichen Erbfolge wissen sollten.

Testament oder gesetzliche Erbfolge

Erbe werden können Sie auf zwei Wegen. Jemand hat Sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag zum Erben bestimmt. Wenn nichts festgelegt worden ist, werden Sie Erbe durch die gesetzliche Erbfolge. Sie sind der Nachfolger des Verstorbenen, der sein Vermögen übernimmt. Daher kommt der Begriff Erbfolge. Verwandte erben nach einem System von so genannten "Ordnungen" je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Je näher Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie erben. Die einzelnen Ordnungen bilden eine Rangfolge beginnend mit der direkt folgenden Generation (Kinder, dann Enkel usw.). Wenn aus dieser ersten Ordnung keine Erben vorhanden sind, folgen in zweiter Linie die Erben der zweiten Ordnung, danach diejenigen der weiter entfernt stehenden Ordnungen.

Übrigens: Bello darf nicht erben

Auch wenn Sie Ihren Vierbeiner noch so lieben: Er ist von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Hunde und Katzen sind keine rechtsfähigen Personen und können somit nicht erben. Umgekehrt sind Haustiere vererbbar und gehören im Erbfall genau wie andere Gegenstände zum Nachlass. Unser Rat: Wenn Sie sicherstellen möchten, dass sich nach Ihrem Tod jemand um Ihr geliebtes Haustier kümmert, sollten Sie das testamentarisch festlegen. Sie könnten beispielsweise einen Teil Ihres Vermögens einer Person oder einem Tierheim hinterlassen - unter der Bedingung, dass diese das Tier betreuen, solange es lebt.

Wann erbt der Staat?

Sind die gesetzlichen Erben eines Erblassers nicht bekannt, wird vom Nachlassgericht oder den eingesetzten Nachlasspflegern nach Erben gesucht. Helfen eine öffentliche Bekanntmachung in der Presse und Aushänge nicht weiter, können auch professionelle Erbenermittler die Behörden unterstützen. Sie suchen in der Regel auf eigene Kosten nach den Erben und werden bei Erfolg mit 20 bis 40 Prozent des Erbteils bezahlt. Werden keine gesetzlichen Erben ermittelt, erbt der Staat.

Wer etwas über die Erbfolge in seiner Familie wissen möchte, sollte nicht nur die Ordnungen kennen, sondern auch drei allgemeine Regeln beachten.

- Regel 1: Der Ehe- und Lebenspartner erbt neben den Verwandten bevorzugt.

- Regel 2: Ein Erbe der höheren Ordnung schließt alle Erben der weiteren Ordnungen aus.

- Regel 3: Ist innerhalb einer Ordnung ein Erbberechtigter verstorben, erben seine Abkömmlinge. Wichtig: Gilt nur für die ersten drei Erbordnungen.

Praxistipp

Die gesetzliche Erbfolge trifft nicht Ihre Vorstellungen? Kein Problem: Durch ein Testament oder einen Erbvertrag haben Sie vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, Ihr Eigentum nach Ihren Wünschen weiterzugeben. In unserem Premium-Rechtsschutz übernehmen wir die Kosten für die Testamentserstellung!

Mehr zum Thema Erben erfahren Sie unter http://www.arag.de/rund-ums-recht/mein-recht/erbrecht/

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Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 01.09.2014 · 10:43 Uhr
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