Engpässe bei Antibiotika: Sondermaßnahmen zur Sicherung der Arzneimittelversorgung
Angesichts drohender Lieferengpässe bei bestimmten Antibiotika hat das Bundesgesundheitsministerium Sonderregeln zur Sicherstellung der Versorgung verhängt. Konkret konzentrieren sich diese Maßnahmen auf Arzneimittel mit dem Wirkstoff Benzylpenicillin-Benzathin, die per Injektion verabreicht werden. Diese Entscheidung erlaubt es, vorübergehend von bestehenden Vorgaben abzuweichen und damit ein leichteres Ausweichen auf importierte Produkte zu gewährleisten. Besonders betroffen sind Antibiotika, die zur Langzeitbehandlung von Streptokokken-Infektionen und zur Verhinderung rheumatischer Herzentzündungen eingesetzt werden. Auch bei der Behandlung von Syphilis sind diese Medikamente von Bedeutung. Während es therapeutische Alternativen gibt, sind diese in ihrer Wirksamkeit oft unterlegen, was die nun betroffenen Depot-Penicilline besonders wertvoll macht. Die derzeitigen Bestände werden voraussichtlich bald erschöpft sein, sodass Maßnahmen zur Nutzung von Präparaten ohne deutsche Kennzeichnungen umgesetzt werden sollen. Hintergrund ist eine absehbare Verknappung des in Deutschland zugelassenen Präparats ab dem ersten Quartal 2026, hervorgerufen durch Produktionsverzögerungen. Ein Überbrückungsbestand soll bis zu diesem Zeitpunkt die Versorgung sichern. Lieferengpässe sind nicht ungewöhnlich, doch reicht ein Versorgungsmangel über diese hinaus. Ein Mangel gilt als bestätigt bei einer mehr als zwei Wochen langen Unterbrechung der üblichen Auslieferungsmenge. Derzeit existieren etwa 550 gemeldete Lieferengpässe unter insgesamt 100.000 zugelassenen Arzneimitteln. Eine kritischere Liefersituation wurde bereits bei den Wirkstoffen Cefuroxim, Clindamycin, Cotrimoxazol und Erythromycin festgestellt, obwohl solche Fälle generell selten sind. Seit 2015 traten sie weniger als 20-mal auf, während sich die allgemeine Versorgungslage, insbesondere bei Kindermedikamenten, als stabil erweist.

