Endspurt im Wirecard-Prozess: Gericht visiert Urteil im nächsten Jahr an

Im Verfahren rund um die Wirecard-Pleite steuert das Landgericht München I auf die Zielgerade zu. Nach über drei Jahren harter Verhandlungen besteht die Möglichkeit, dass der rechtskräftige Abschluss im Laufe der ersten Jahreshälfte 2024 erfolgt. Vor Kurzem hat die IV. Strafkammer die Gerichtsplanung für das kommende Jahr veröffentlicht – mit Terminen bis Ende Juni. Interessant dabei: In der Vergangenheit wurden diese Planungen immer vollständig für das kommende Jahr im Dezember abgeschlossen.
Der genaue Zeitpunkt der Plädoyers und des Urteils bleibt ebenso spannend wie offen. Der Vorsitzende Richter Markus Födisch ist keineswegs an den 29. Juni gebunden, um ein endgültiges Urteil zu fällen. Selbst frühere Urteile sind denkbar, oder, falls nötig, könnten zusätzliche Verhandlungstage anberaumt werden.
Ursprünglich war Födischs Ziel, das Verfahren noch im alten Jahr abzuschließen. Obwohl dies nicht erreicht wurde, bleibt das Gericht entschlossen, den bedeutenden Prozess abzuschließen. Nachdem im Januar die letzten Zeugenaussagen erwartet werden, folgt der für Strafprozesse übliche Ablauf: Plädoyers und schließlich das Urteil.
Im Zentrum des Geschehens steht der ehemalige Wirecard-Chef Markus Braun. Der einst gefeierte Milliardär und Manager beteuert seine Unschuld im Zusammenhang mit dem Milliardenbetrug, der Wirecard erschüttert hat. Seiner Darstellung zufolge sei er selbst Opfer der Machenschaften rund um den ehemaligen Vertriebsvorstand Jan Marsalek und den Mitangeklagten Oliver Bellenhaus geworden. Dieser beschuldigt Braun jedoch, bewusst einen Mythos um sich als Opfer zu stricken.
Obwohl Braun auf seine Freilassung hofft, bleibt das Gericht skeptisch. Ein Indiz für die Haltung des Gerichts könnte seine fast fünf Jahre währende Untersuchungshaft sein, aus der er weiterhin nicht unter Auflagen entlassen wurde.

