«Emmely»-Kündigung geht in die höchste Instanz

28. Juli 2009, 17:04 Uhr · Quelle: dpa
Erfurt (dpa) - Der Fall der gekündigten Berliner Supermarkt- Kassiererin «Emmely» geht in die höchste Instanz beim Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Es ließ am Dienstag wegen grundsätzlicher Bedeutung ein Revisionsverfahren zu (Az.: 3 AZN 224/09).

Der unter ihrem Spitznamen «Emmely» bundesweit bekannt gewordenen Berlinerin war nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt worden, weil sie zwei Pfandmarken im Gesamtwert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Das Landesarbeitsgericht Berlin hatte die Kündigung im Februar für rechtens erklärt und keine Revision zugelassen. Der 3. Senat des BAG gab jetzt einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde der 50-Jährigen statt.

Die Erfurter Richter werden das Urteil des Landesarbeitsgerichts nun auf mögliche Rechtsfehler prüfen. «Emmely» war von den Berliner Arbeitsrichtern unter anderem vorgeworfen worden, in ihrem Kündigungsschutzprozess gelogen und eine Kollegin zu Unrecht angeschwärzt zu haben. Der 3. Senat des BAG stellte jetzt klar, dass es im Revisionsverfahren um die Frage gehen soll, ob Richter bei ihrer Urteilsfindung das Verhalten eines Arbeitnehmers in einem Kündigungsschutzprozess mitentscheidend berücksichtigen dürfen. Diese Rechtsfrage sei noch nicht höchstrichterlich geklärt. Ein Termin für die mündliche Revisionsverhandlung in Erfurt steht noch nicht fest.

Das Urteil des Berliner Gerichts hatte bundesweit bei Gewerkschaften und Sozialpolitikern Empörung ausgelöst. Es wurde als unverhältnismäßig hart kritisiert. Unter den Vorgaben des BAG hatte sich in den vergangenen Jahrzehnten allgemein eine strenge Rechtsprechung entwickelt, wenn es um Kündigungen wegen Bagatelldelikten geht. Im Mittelpunkt solcher Verfahren steht in der Regel der Vertrauensschutz und die Frage, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung noch zuzumuten ist.

Dies hatte auch das Berliner Landesarbeitsgericht im Fall «Emmely» klargestellt. Auf den geringen Wert der Pfandbons komme es nicht an, sondern auf uneingeschränktes Vertrauen, das der Arbeitgeber von einer Kassiererin erwarten müsse. Schon der dringende Verdacht einer Straftat könne ein Kündigungsgrund sein. «Emmely» hatte stets bestritten, die beiden Bons im Wert vom 48 Cent und 82 Cent unterschlagen zu haben. Sie war aber vor Gericht von Kolleginnen belastet worden, die die Berliner Richter als glaubwürdig ansahen.

«?Emmely? wurde Unrecht getan», betonte ihr Anwalt Benedikt Hopmann am Dienstag. Aber selbst wenn «Emmely» die Bons eingelöst hätte, bliebe die Frage: Hätte eine Abmahnung nicht ausgereicht, sagte der Anwalt.

Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) sieht für «Emmely» auch im Revisionsverfahren kaum eine Chance. «Das BAG ist von seiner Rechtsprechung zur Verdachtskündigung und zur Kündigung bei Diebstahl geringwertiger Gegenstände um keinen Millimeter abgerückt», erklärte der HDE-Arbeitsrechtsexperte Heribert Jöris. Die Richter wollten in der Revision nur eine höchstrichterlich noch nicht entschiedene Grundsatzfrage geklärt haben.

Die Linkspartei hingegen sieht im Revisionsverfahren die Möglichkeit, «dass ?Emmely? juristisch und moralisch Gerechtigkeit widerfährt.» Die stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Gesine Lötzsch, bekräftigte zugleich die Forderung ihrer Partei, Verdachtskündigungen zu verbieten.

Prozesse / Arbeitsmarkt
28.07.2009 · 17:04 Uhr
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