Erfurt (dpa) - Der Fall der gekündigten Berliner Supermarkt- Kassiererin «Emmely» geht in die höchste Instanz beim Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Es ließ am Dienstag wegen grundsätzlicher Bedeutung ein Revisionsverfahren zu (Az.: 3 AZN 224/09). Der unter ihrem Spitznamen «Emmely» bundesweit […] mehr

Kommentare

6k8518628. Juli 2009
Wenn ich den Fall richtig verstehe, hat ein Kunde zwei Pfandzettel nicht eingeloest und liegen lassen. Im Nachhinein duerften sich diese Bons kaum zuordnen lassen. Aber wieso muss man dann automatisch davon ausgehen, dass sie nun "dem Laden" gehoeren? Wenn ich im Geschaeft bin und finde irgendwo auf dem Boden einen Euro, dann stecke ich den auch ein. Denn dem Geschaeft gehoert er mit Sicherheit nicht und da sie auch keine Euros verkaufen... Die Verkaeuferin hat im Grunde nichts anderes getan!
5dresdenerkater28. Juli 2009
@4 : deine meinung geht in die richtige richtung, und wer vom handel bissel ahnung hat weis wie es lang geht, da werden alteigesessene, die noch einen tariflohn bekommen mit fadenscheinigen gründen entlassen. oder in der stundenzahl herabgestuft und durch pauschalkräfte, die das arbeitsamt bezahlt ersetzt, ob die nun ahnung haben oder kundenfdreunlich sind ist egal, hauptsache es wird wieder gespart
4Stiltskin28. Juli 2009
Ob etwas 'Fakt' ist oder eine unbewiesene Behauptung, kann niemand von uns mit Bestimmtheit sagen. Hier stehen nach wie vor zwei Aussagen gegenüber- zum einen die der Entlassenen, nicht gestohlen zu haben, und die des Supermarktleiters. Es sei noch einmal daran erinnert, dass die Entlassene sich mit Hilfe der Gewerkschaft gegen sich verschlechternde Arbeitsbedingungen zur Wehr, und für leistungsgerechte Bezahlung eingesetzt hat. Der Grund der Entlassung könnte somit in diese Richtung deuten.
3Joey28. Juli 2009
Irgendwie kann ich mir nich vorstellen, daß ein Chef eine Angestellte wegen so einer Lappalie feuert, wenn er ansonsten rundum mit ihrer Arbeit zufrieden ist. Vielleicht wollte er sie ja aus anderen Gründen kündigen und hat diese Pfandbons jetzt nur als Aufhängepunkt dafür benutzt. Aber das ist natürlich reine Spekulation.
2k15324228. Juli 2009
@1 : Mag sein, dass sie falsch gehandelt hat, man muss da aber auch mal die Verhältnismässigkeit sehen. Was würdest Du sagen, wenn dein Chef dich wegen Diebstahl feuert, weil du vielleicht ein Stück Zucker in die Hosentasche gesteckt hast? Würdeste nicht klagen, weil Du ja etwas Unrechtes getan hast, und dir widerrechtlich ein Stück Zucker angeeignet hast?
1c_apric_e28. Juli 2009
Fakt ist sie hat sich 2 Leergutbons angeeignet. Wenn auch 1,30 nicht viel sind finde ich die Entscheidung des Arbeitsgeber richtig sie zu entlassen, vorallem wenn sich ihr Unrecht nicht mal einsieht.