Gesetzentwurf

Elektro-Fußfessel soll Opfer häuslicher Gewalt schützen

23. August 2025, 12:49 Uhr · Quelle: dpa
Fußfessel soll Opfer vor häuslicher Gewalt schützen
Foto: Andreas Arnold/dpa
Kommt der Täter zu nah, sollen Opfer und Polizei einen Hinweis bekommen. (Symbolbild)
Der Bundesjustizministerin plant elektronische Fußfesseln für Täter von häuslicher Gewalt, um Opfer zu warnen. Dies könnte Leben retten und Gewalttaten verhindern.

Berlin (dpa) - Opfer von häuslicher Gewalt sollen durch eine elektronische Fußfessel für den Täter künftig besser geschützt werden. Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass Familiengerichte künftig die Täter zum Tragen eines solchen Geräts zur Standortbestimmung verpflichten können. «Unser Staat muss mehr tun gegen häusliche Gewalt», sagte Ministerin Stefanie Hubig (SPD) am Samstag. «Wir müssen insbesondere Frauen besser schützen.» 

Nähert sich der Täter, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt und «kann sich dadurch gegebenenfalls rechtzeitig in Sicherheit bringen oder Unterstützung suchen», heißt es in dem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst hatte die Funke Mediengruppe darüber berichtet. Auch die Polizei soll automatisch alarmiert werden, wenn sich ein Täter nähert. 

Ministerin: Fußfesseln flächendeckend einsetzen

«Alle paar Minuten wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner angegriffen», sagte Hubig. «Beinahe jeden zweiten Tag tötet ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin. Wir dürfen uns an diese brutale Gewalt nicht gewöhnen. Wir müssen häusliche Gewalt entschlossen bekämpfen.» Elektronische Fußfesseln könnten Leben retten. «Es ist an der Zeit, dass wir dieses Instrument auch in Deutschland flächendeckend einsetzen, um insbesondere Frauen vor häuslicher Gewalt zu schützen.»

Opfer früher warnen 

Im Gesetzentwurf heißt es: «Die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung als Maßnahme des Gewaltschutzgesetzes kann im Einzelfall dazu beitragen, dass Tötungsdelikte oder schwere Körperverletzungen vermieden werden.» Es könne nicht nur das Opfer früher gewarnt werden, sondern auch Täter könnten sich anders verhalten, wenn sie wissen, dass sie überwacht werden. «Insgesamt kann dies zur Rettung von Leib und Leben der Opfer beitragen», heißt es in dem Entwurf. 

Die Fußfessel soll bei sogenannten Hochrisikofällen und zeitlich begrenzt eingesetzt werden. Die Richter sollen sie zunächst für höchstens ein halbes Jahr anordnen dürfen. Eine Verlängerung um jeweils drei Monate ist möglich, wenn das Opfer einen entsprechenden Antrag stellt und die Gefahr nach Einschätzung der Richter weiter besteht, wie es in dem Entwurf heißt. 

Mehr Fälle von häuslicher Gewalt bekannt – Rekord 2024 

Mit der geplanten Änderung des Gewaltschutzgesetzes soll eine bundesweite Regelung geschaffen werden. Mehr als 250.000 Menschen sind 2023 Opfer von häuslicher Gewalt geworden, wie aus dem Bundeslagebild Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamts (BKA) hervorgeht. Experten gehen von einer Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle aus. Der Großteil der Betroffenen von häuslicher Gewalt sind Frauen, die überwiegende Mehrheit der Tatverdächtigen sind männlich. 

Zahlen für 2024 zu häuslicher Gewalt sind noch nicht offiziell vorgestellt worden. Laut einem Bericht der «Welt am Sonntag» gab es mit 265.942 betroffenen Menschen im vergangenen Jahr einen Rekordwert. Die Zeitung bezieht sich dabei auf Zahlen des Bundeskriminalamts.

Vorbild Spanien 

Die Pläne aus dem Bundesjustizministerium orientieren sich an Spanien. Dort sei seit der Einführung der elektronischen Fußfessel für Täter 2009 kein Opfer mehr getötet worden, heißt es in dem Gesetzentwurf

Hubig will auch einführen, dass Familiengerichte die Täter künftig zu Anti-Gewalt-Trainings verpflichten können. Zudem sollen Familienrichter Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern dürfen. Das Ziel dabei: Eine bessere Einschätzung der Bedrohungslage. Auch solle der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöht werden, von einer Geldstrafe oder höchstens zwei Jahren Freiheitsstrafe wie bislang auf eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

Kriminalität / Bundesregierung / Frauen / Deutschland
23.08.2025 · 12:49 Uhr
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