Eine Nummer, viele Möglichkeiten – und enge Grenzen
Sozialversicherungen fordern Gesetzesänderung
In einem gemeinsamen Argumentationspapier fordern unter anderem die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die Rentenversicherung sowie der Spitzenverband der Krankenkassen den Bund auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
„Die Politik fordert, dass wir digitalisieren und effizienter werden, gibt uns aber nicht die nötigen Mittel an die Hand“, sagt DGUV-Hauptgeschäftsführer Stephan Fasshauer. In vielen Fällen dürften Sozialversicherungsträger die Identifikationsnummer bislang nicht nutzen, weil das OZG die Anwendung stark begrenze. Das erschwere Abläufe, beeinträchtige die Qualitätssicherung und erschwere die Prävention von Leistungsmissbrauch.
Once-only-Prinzip bleibt Stückwerk
Ziel der Registermodernisierung ist eigentlich der sogenannte Once-only-Ansatz: Daten sollen nur einmal erhoben und anschließend zwischen Behörden ausgetauscht werden. In der Praxis funktioniert das jedoch oft nicht.
Ein Beispiel aus der Unfallversicherung: Meldet ein Gründer sein Unternehmen beim Gewerbeamt an, werden identische Daten später erneut für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen benötigt. Zwar dürfen diese die Identifikationsnummer für einen konkreten Zweck abrufen, müssen sie aber nach Abschluss des Vorgangs wieder löschen.
Wenn Daten gelöscht werden müssen, obwohl sie gebraucht werden
Die Folge sind paradoxe Abläufe. Vorgänge müssen nachträglich bereinigt, Unterlagen geschwärzt oder sogar vernichtet werden. Verfahren dauern länger, Personal wird gebunden und Gründer verstehen nicht, warum Daten zunächst abgefragt und anschließend wieder gelöscht werden.
Dabei verfolgt Digitalminister Karsten Wildberger das Ziel, Unternehmensgründungen künftig innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen. Solange zentrale Identifikatoren jedoch nicht dauerhaft genutzt werden dürfen, bleibt dieses Ziel schwer erreichbar.
Fortschritte ja – aber keine durchgängige Digitalisierung
„Wir haben bei unseren Onlinediensten schon große Fortschritte gemacht“, sagt Fasshauer. Doch viele Verwaltungsprozesse seien noch nicht vollständig digitalisiert, der Austausch zwischen Behörden bleibe begrenzt. Bürgerinnen und Bürger müssten ihre Daten deshalb immer wieder neu eingeben. Ein zentraler Grund seien anhaltende Datenschutzbedenken.


