Eil +++ EU-Gericht kippt Zwangs-Ruhestand von Piloten

Luxemburg (dpa) - Piloten dürfen laut einem EU-Urteil nicht mit 60 Jahren in den Zwangs-Ruhestand geschickt werden. Das stelle eine Altersdiskriminierung dar, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Eine im Tarifvertrag vereinbarte Altersgrenze sei unverhältnismäßig und für die Luftsicherheit nicht notwendig. Laut geltendem Recht können Berufspiloten bis 65 Jahre aktiv sein. Die Deutsche Lufthansa muss nun ihren Tarifvertrag ändern.

Luftverkehr / EU
13.09.2011 · 10:01 Uhr
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