Luxemburg (dpa) - Piloten dürfen laut einem EU-Urteil nicht mit 60 Jahren in den Zwangs-Ruhestand geschickt werden. Das stelle eine Altersdiskriminierung dar, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Eine im Tarifvertrag vereinbarte Altersgrenze sei unverhältnismäßig und für die ...