Eil +++ BGH: Hotelbetreiber dürfen Rechtsextremisten ablehnen
Karlsruhe (dpa) - Hotelbetreiber dürfen Rechtsextremisten wegen ihrer politischen Überzeugung als Gäste ablehnen. Dies gelte aber nicht, wenn die Buchung schon bestätigt wurde, entschied der Bundesgerichtshof. Damit erzielte der ehemalige NPD-Vorsitzende Udo Voigt einen Teilerfolg. Er hatte 2009 einen Wellnessurlaub in einem Hotel in Brandenburg gebucht. Der Hotelier hatte ihm danach ein Hausverbot erteilt. Der BGH hob das Hausverbot für die Zeit der schon bestätigten Buchung auf, bestätigte es aber für die übrige Zeit.