Effizienzsteigerung im Sozialsystem durch Pauschalisierung – Ein Gutachten empfiehlt Entbürokratisierung
Ein zukunftsweisendes Gutachten, ausgearbeitet von Deloitte und beauftragt durch den Normenkontrollrat, offenbart, dass deutsche Sozialleistungsrecht könnte von einer deutlichen Vereinfachung durch eine verstärkte Nutzung von Pauschalbeträgen profitieren. Eine solche Umgestaltung würde laut dem Gutachten nicht nur administrative Aufgaben reduzieren, sondern auch potenziell die Höhe der Standardleistungen erhöhen, ohne jedoch die finanzielle Belastung zu steigern. Kern des vorgeschlagenen Systems sind automatisierte Regelverfahren, die lediglich in besonderen Fällen, wie beispielsweise bei Personen mit besonderen Beeinträchtigungen, einer individuellen Prüfung bedürfen. Einfache Pauschalbeträge könnten dabei für standardisierte Bedarfe, wie die Erstattung von Kosten für Schulwege im Rahmen des Bildung-und-Teilhabe-Pakets, ohne Einzelfallprüfung gewährt werden. Komplexere Einzelfallprüfungen würden nur beim Überschreiten festgelegter Pauschalwerte initiiert. Darüber hinaus regt das Gutachten eine Vereinfachung der vielschichtigen Verrechnungsverhältnisse zwischen den diversen Sozialleistungen an. Das vorgestellte Modell beinhaltet die Bündelung von Leistungen in drei essentielle Bedarfsebenen zur Vereinheitlichung der Unterstützung für Haushalte, Erwachsene und Minderjährige. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei auf die effiziente Bündelung von Leistungskomponenten im Rahmen der geplanten Kindergrundsicherung gelegt. Aktuell sei dieses Ziel nicht umgesetzt, da angrenzende Leistungen und der Behördenkontakt noch nicht hinreichend optimiert wurden. Im politischen Spektrum findet das Gutachten Zustimmung. Andreas Audretsch von den Grünen sieht in den Vorschlägen einen "Rückenwind" für die Kindergrundsicherung und die Modernisierung des Sozialsystems. Pascal Kober von der FDP sieht in der Koalitionsarbeit bereits Wege aufgezeigt, die weg von einer dominanten Einzelfallgerechtigkeit und hin zu mehr Transparenz und einer Reduzierung des bürokratischen Aufwands führen. Der Normenkontrollrat, angesiedelt beim Bundesministerium der Justiz, weist auf die unterschiedlichen Strukturen, Prozesse und IT-Systeme im lokalen Vollzug von Sozialleistungen hin, die ohne einheitliche Vorgaben und Standards bestehen. Mit Blick auf den beständigen Fachkräftemangel stellt sich daher die Frage, wie die Leistungsfähigkeit und Zukunftssicherung der Sozialverwaltung fortbestehen kann. (eulerpool-AFX)