Edathy scheitert mit Beschwerden gegen Hausdurchsuchungen

Hannover (dpa) - Die Hausdurchsuchungen bei dem ehemaligen
SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy waren rechtlich zulässig. Die Beschwerden Edathys dagegen wurden vom Landgericht Hannover verworfen und ein Anfangsverdacht bestätigt, wie ein Sprecher der «Bild am Sonntag» sagte.

Gegen Edathy laufen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie. Er hat eingeräumt, Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen gekauft zu haben, was aus seiner Sicht aber nicht strafbar ist.

Beamte des Bundeskriminalamtes haben es einem Zeitungsbericht zufolge trotz einer Sondererlaubnis unterlassen, Hinweisen auf Kinderpornografie im Fall Edathy nachzugehen. Die beiden Staatsschutzbeamten sollten Ende 2012 nach einem Sprengstoffanschlag auf den Briefkasten Edathys denkbare Tatmotive ermitteln.

Nach Informationen der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung» hatten beide eine Sonderberechtigung, die elektronische Akte anzuschauen. Sie hätten damit sehr wohl Zugriff auf den Vorgang gehabt. Das Innenministerium hatte dem Bundestag laut «FAS» Ende März mitgeteilt, die Ermittler hätten nur Vorgangsnummer und kurzen Betreff am Bildschirm sehen können. Für weitere Informationen hätten sie eine konkrete Nachfrage bei der Sachbearbeitung im Referat zur Bekämpfung von Kinderpornografie stellen müssen.

Das Bundeskriminalamt wies den Bericht der «FAS» zurück und stellte am Sonntagabend klar, es habe keine Ermittlungen im Zusammenhang mit der Sachbeschädigung am Briefkasten geführt. Das BKA sei gar nicht um Amtshilfe zur Aufklärung dieses Deliktes gebeten worden.

Edathys elektronische Akte wurde bereits im Frühsommer 2013 inhaltlich bearbeitet. Eine Kriminalistin aus dem Referat zur Bekämpfung von Kinderpornografie habe am 24. Juni 2013 sowohl Kreditkartendaten als auch eine knappe Bewertung der Nacktaufnahmen in die Akte eingetragen, berichtete die «FAS». Sie habe aber nicht erkannt, um wen es sich dabei handelte.

Inzwischen hat sich nach Informationen des «Focus» ein weiterer Zeuge bei der Staatsanwaltschaft Hannover gemeldet. Der IT-Experte habe angegeben, er habe bereits im ersten Quartal 2004 Nacktbilder von Jungen auf dem Bundestagsrechner von Edathy gefunden, berichtet das Magazin. Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover und des Landgerichts Hannover waren am Sonntag nicht zu erreichen.

Der Fall Edathy hatte im Februar die erste große Krise in der schwarz-roten Koalition ausgelöst. Bekannt wurde der Innenpolitiker als Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses.

Kriminalität / Bundestag
06.04.2014 · 21:39 Uhr
[56 Kommentare]
 
Kanzler Scholz verteidigt Arbeitnehmer
Berlin (dpa) - Bundeskanzler Olaf Scholz hat eine Anhebung des Renteneintrittsalters erneut […] (20)
inZOI: Neues Life Simulation Game von KRAFTON, Inc. erweitert Roadmap
KRAFTON, Inc. hat die Entwicklungs-Roadmap 2024 für sein kommendes Life Simulation Game inZOI […] (00)
Neue KI-Funktionen sollen mit iOS 18 in Safari verfügbar sein
Laut einem Bericht sollen neue KI-Funktionen mit dem nächsten Betriebssystem iOS 18 […] (00)
Ryan Gosling: Großes Lob an alle Stunt-Darsteller
(BANG) - Ryan Gosling findet, dass Stunt-Darsteller die unbesungenen Helden der Filmindustrie […] (00)
Schnell sein ist Trumpf: Letzte große Chance auf EM-Tickets
Nyon (dpa) - Fußballfans, die bei der EM in diesem Sommer live im Stadion dabei sein wollen, […] (00)
FUCHS erkämpft sich trotz sinkenden Umsatz einen höheren Gewinn
Die FUCHS SE, ein führender Schmierstoffhersteller im MDAX, konnte im ersten Quartal des Jahres […] (00)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
02.05.2024(Heute)
01.05.2024(Gestern)
30.04.2024(Di)
29.04.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News