E-Zigaretten im Fokus: Bundesgerichtshof klärt Alterskontrolle beim Online-Handel
Elektronische Zigaretten erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, insbesondere bei jungen Menschen, dank ihres vielfältigen Geschmacksangebots von Minze bis Omas Apfelkuchen. Dabei steht der Schutz der Jugend im Vordergrund: Das Jugendschutzgesetz untersagt explizit den Verkauf dieser Produkte an Minderjährige.
Ob Händler jedoch auch beim Versand von leeren Ersatztanks das Alter überprüfen müssen, wird derzeit vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geprüft. Am Donnerstag beschäftigte sich das oberste Zivilgericht des Landes mit einem Rechtsstreit zwischen zwei Online-Händlern von E-Zigaretten. Es geht um die Frage, ob für die Ersatztanks dieselben Altersverifikationspflichten gelten. Der zuständige Senat ließ durchblicken, dass leere Tanks als Produkte im Sinne des Jugendschutzgesetzes anzusehen sein könnten, wodurch eine Überprüfung des Alters beim Kauf im Internet nötig wäre. Wann eine endgültige Entscheidung fällt, bleibt jedoch noch offen.
E-Zigaretten, auch bekannt als Vapes, verdampfen eine Flüssigkeit mittels eines batteriebetriebenen Heizelements, die dann inhaliert wird. Trotz eines geringeren Schadstoffgehalts im Vergleich zu herkömmlichem Tabak gibt es gesundheitliche Bedenken. Das Bundesinstitut für Risikobewertung weist darauf hin, dass gesundheitsschädliche Stoffe entstehen können, und es mangelt an Langzeitstudien über die Auswirkungen.
Der Markt für E-Zigaretten wächst rasant. 2025 wurde in Deutschland ein Umsatz von 2,4 Milliarden Euro erreicht, mit einem erwarteten Wachstum von 20 Prozent in diesem Jahr. Kritiker betonen die Attraktivität der Produkte für Jugendliche, während der Branchenverband BfTG den Rückgang klassischer Tabakraucher als Begründung sieht.
Unterschiedliche Systems wie Einweg-E-Zigaretten, Pod-Systeme und offene Systeme gestalten den Produktemarkt vielfältig und bieten Raum für Diskussionen über den Jugendschutz. Die Anwältin der beklagten Firma hält die Regelung für überzogen, da leere Behältnisse nicht unter die Jugendschutzbestimmungen fallen sollten – ähnlich wie Zigarettenpapier oder Pfeifen ohne Nikotingehalt. Dem widerspricht der BfTG und betont die Bedeutung umfassender Altersprüfungen auch bei vermeintlich harmlosen Komponenten wie Tanks, um den Jugendschutz effektiv sicherzustellen.

