Droht der Social Security das finanzielle Fiasko? Lösungsansätze zur Rettung des amerikanischen Sozialversicherungssystems
Social Security steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen, die den Fortbestand des Systems in Frage stellen könnten. Seit fast zwei Jahrzehnten wachsen die Auszahlungen aus dem Sozialversicherungssystem schneller als die Einnahmen aus Steuern. Bereits seit 2021 verzeichnet das Programm ein Defizit, und die Treuhänder prognostizieren, dass dieser Trend ohne Eingreifen des Kongresses anhalten wird.
Alarmierend ist das projizierte langfristige Finanzierungsdefizit, das bis 2098 über 22 Billionen US-Dollar beträgt. Die Sozialversicherungstrusts könnten bereits 2035 insolvent werden. Sollte dies eintreten, würden die Einkünfte aus Steuern lediglich 83% der geplanten Leistungen decken, was zu einer Kürzung der Leistungen um 17% innerhalb der nächsten Dekade führen könnte.
Die politische Einigung im Kongress lässt jedoch auf sich warten. Eine Umfrage des Program for Public Consultation (PPC) der University of Maryland zeigt jedoch, dass eine parteiübergreifende Lösung möglich wäre. Dabei könnten spezifische Änderungen am Sozialversicherungssystem das Finanzierungsproblem lösen, ohne die Leistungskürzungen flächendeckend vornehmen zu müssen.
Finanziert wird das Sozialversicherungssystem größtenteils über einen festgelegten Lohnsteuersatz. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 6,2% des Gehalts bis zur maximal steuerbaren Einkommensgrenze, die 2024 bei 168.600 US-Dollar liegt. Eine Anhebung der Steuer auf Einkommen über 400.000 US-Dollar könnte das Langfristdefizit um 60% reduzieren. Laut PPC-Umfrage unterstützen dies die Mehrheit der Wähler, darunter 89% der Demokraten und 87% der Republikaner.
Eine schrittweise Erhöhung des Lohnsteuersatzes auf 6,5% über einen Zeitraum von sechs Jahren könnte das Finanzierungsdefizit um weitere 15% senken. Auch hier zeigt die Befragung große Unterstützung, sowohl unter Demokraten als auch Republikanern.
Arbeitnehmer können ab einem Alter von 62 Jahren Leistungen der Sozialversicherung beantragen, doch die volle Auszahlung erhalten sie erst ab dem regulären Rentenalter, das für Geburtsjahrgänge ab 1960 aktuell bei 67 Jahren liegt.

