Dringender Handlungsbedarf gegenüber niederländischen Arzneimittelversendern
Urteile legen strukturelle Defizite im Verbraucherschutz beim Arzneimittelversand offen

30. März 2026, 12:23 Uhr · Quelle: LifePR
Dringender Handlungsbedarf gegenüber niederländischen Arzneimittelversendern
Foto: LifePR
Blick in die Lagerräume eines niederländischen Arzneimittelversenders
Die Apothekerkammer Nordrhein fordert gesetzliche Maßnahmen gegen den unsicheren Arzneimittelversand aus den Niederlanden, um Verbraucher zu schützen.

Düsseldorf, 30.03.2026 (lifePR) - Der Versand von Arzneimitteln aus dem Ausland nach Deutschland birgt erhebliche Risiken für Verbraucher. Aktuelle Gerichtsentscheidungen zeigen, dass Anbieter teilweise ohne ausreichende Kontrolle oder Zulassung tätig sind. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) fordert daher dringende gesetzliche Maßnahmen, um die Sicherheit der Arzneimittelversorgung zu gewährleisten.

Zwei kürzlich von der Apothekerkammer Nordrhein gegenüber einem in den Niederlanden ansässigen Arzneimittelversender erwirkte Entscheidungen verdeutlichen, dass hinsichtlich der sicheren Arzneimittelversorgung dringender Handlungsbedarf besteht. Mit Urteilen des LG Köln vom 18. März 2026 (Az: 84 O 62/25) und vom 19. März 2026 (Az: 81 O 67/25) hat die AKNR gegen die in den Niederlanden ansässige Apomeds B.V. zwei Versäumnisurteile erwirkt. Insbesondere wurde dem Versender insgesamt verboten, Arzneimitteln nach Deutschland zu senden, da dieser nicht die Voraussetzungen zum Versand von Arzneimitteln besitzt.

Was auf den ersten Blick wie ein Erfolg erscheint, ist bei genauem Hinsehen jedoch ein Beispiel für den fehlenden Verbraucherschutz beim grenzüberschreitenden Arzneimittelversand und unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf, der hier besteht. Denn insoweit hat sich der niederländische Arzneimittelversender, nachdem die AKNR ausreichend Beweise für den rechtswidrigen Versand gesammelt hatte, schlicht vom Markt zurückgezogen. Die Aktivitäten werden nunmehr durch eine in Großbritannien ansässige Plattform und über einen anderen Arzneimittelversender abgewickelt. Der Arzneimittelversender Apomeds B.V. der insbesondere auf den Vertrieb von Abnehmspritzen sich spezialisiert hatte, soll nach Aussagen seiner Anwälte liquidiert werden.

Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein und der Bundesapothekerkammer, hebt hervor: „Diese Verhaltensweisen verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf, der mit Blick auf den Arzneimittelversand besteht. Es existieren Dutzende von Anbietern, die aus Lagerhallen heraus mit ungelerntem Personal unter Missachtung sämtlicher Standards Arzneimittel nach Deutschland senden, insbesondere sensible Arzneimittel, wie etwa die Abnehmspritzen. Hier findet in den Niederlanden keine Kontrolle statt. Die Gesetzesvorschläge sind zwingend, um solchen Anbietern das Handwerk zu legen und Verbraucher in Deutschland vor unkontrolliertem Arzneimittelversand – mit allen Risiken und Nebenwirkungen – zu schützen.“

„Es ist wichtig, dass durch diese Verfahren die illegalen Machenschaften von Arzneimittelversendern wie Apomeds an die Öffentlichkeit gelangen“, ergänzt Dr. Bettina Mecking, Justiziarin und Geschäftsführerin der AKNR. „Auch wenn diese Verfahren mühsam sind, zeigen sie, dass der unkontrollierte Arzneimittelversand aus den Niederlanden keine Einbildung ist, sondern eine real existierende Gefahr für jeden Verbraucher. Mehr denn je muss die Politik nun handeln, um nicht die Kontrolle über den Arzneimittelvertrieb endgültig zu verlieren.“

Dr. Morton Douglas, der die Apothekerkammer auch in diesen Verfahren anwaltlich vertreten hat, ergänzt: „DocMorris und Shop-Apotheke wollen den unzutreffenden Eindruck erwecken, dass die Gesetzesvorhaben sich gegen sie richten würden. Dies ist falsch. Diese Gesetze sind erforderlich, um die Standards zu gewährleisten, die das europäische Recht an den Arzneimittelvertrieb fordert, und die jeden Tag tausendfach durch Anbieter wie Apomeds, Wellster oder Zava missachtet werden. Sollte die Politik hier nun nicht mittels der geplanten Gesetzesänderung – die nur einen ersten Schritt darstellen können – tätig werden, werden nicht nur täglich Verbraucher unkalkulierbaren Risiken ausgesetzt, sondern die Versichertengemeinschaft durch die dadurch entstehenden Beratungsmängel in der Zukunft zusätzliche Kosten entstehen. Überdosiert und unterversorgt – das sind die Folgen dieser Angebote. Und dies kann sich Deutschland nicht leisten.“

Gesundheit & Medizin / Arzneimittelversand / Apothekerkammer Nordrhein / Niederlande / Verbraucherschutz / Gerichtsentscheidung / Gesetzesreform
[lifepr.de] · 30.03.2026 · 12:23 Uhr
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