Discounter im Visier: Der Preis-Werbeprozess zwischen Lidl und Verbraucherschützern

Der Frage, was Werbung darf und was nicht, widmet sich aktuell das Landgericht Heilbronn im spannenden Prozess zwischen dem Discounter Lidl und der Verbraucherzentrale Hamburg. Streitpunkt ist eine umstrittene Kampagne des Lebensmittelhändlers, die im Mai 2025 für viel Aufsehen sorgte. Lidl pries damals die „größte Preissenkung aller Zeiten“ an und kündigte an, 500 Produkte im Preis zu senken.
Die Verbraucherzentrale beanstandete jedoch, dass diese Werbung mehr versprach, als tatsächlich geliefert wurde. Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg bemängelte die fehlende Transparenz der Aktion, da für Konsumenten nicht ersichtlich war, welche Produkte reduziert wurden. Zudem blieb eine überprüfbare Liste der gesenkten Preise aus.
Vor Gericht sieht sich Lidl nun mit Vorwürfen konfrontiert, gegen die Lebensmittelinformationsverordnung und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen zu haben. Das Gericht muss prüfen, ob der Discounter mit seiner Werbung zu weit ging, auch wenn am ersten Verhandlungstag noch keine Entscheidung erwartet wird.
Lidl hat sich zu den Anschuldigungen bislang nicht final geäußert, aber bereits im vergangenen Jahr die Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, der Konkurrenz wegen auf eine detaillierte Liste zu verzichten. Tatsächlich war die Angabe von 500 reduzierten Produkten lediglich in einer Fußnote versteckt. Kritiker monierten, dass die Anzahl der tatsächlich reduzierten Artikel hinter den Versprechungen zurückblieb.
Nicht nur die Verbraucherzentrale, auch die Vergleichsapp Smhaggle sowie Handelsprofessor Stephan Rüschen stellten fest, dass die Anzahl der tatsächlich reduzierten Produkte deutlich unter der angekündigten Zahl lag. Sie kamen auf maximal 300 reduzierte Einzelartikel. Auch die Unklarheit, ob jede Geschmacksrichtung eines Produktes einzeln gezählt wurde, stieß auf Kritik von Experten wie Justus Haucap, der die Erfolgsaussichten für Lidl in diesem Verfahren als eher gering einstuft.
Interessant ist, dass auch Aldi Süd kürzlich wegen irreführender Preiswerbung gerichtlich in die Pflicht genommen wurde. Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte gegen Aldi im Zusammenhang mit Rabatten bezogen auf unverbindliche Preisempfehlungen. Händler müssen nun den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben und nicht bloß die UVP.

