Die Hinzuverdienstregelung für Hartz-IV-Empfänger
Berlin (dpa) - Wer Hartz IV bekommt, darf von einem Hinzuverdienst derzeit nur 100 Euro ungeschmälert behalten. Was darüber liegt, wird zu 80 Prozent mit der staatlichen Unterstützung verrechnet.
Ein Beispiel: Einem Hartz-IV-Empfänger mit einem 400-Euro-Job bleiben davon genau 160 Euro: 100 Euro Freibetrag und 60 Euro von den restlichen 300 Euro, die zu 80 Prozent auf Hartz IV angerechnet werden.
Vor allem die FDP drängt auf deutlich höhere Hinzuverdienstgrenzen. Damit will sie den Anreiz für Langzeitarbeitslose erhöhen, mehr als einen dieser Minijobs anzunehmen.
Das Bundesarbeitsministerium steht dem Vorhaben reserviert gegenüber, da eine deutliche Anhebung der Hinzuverdienstgrenze die Zahl der staatlich bezuschussten Niedrigverdiener erheblich steigern würde - mit entsprechenden Mehrbelastungen für den Bundeshaushalt.
Eine Neuregelung für den Hinzuverdienst soll eine Koalitionsarbeitsgruppe in den nächsten drei Wochen erarbeiten.