DHL setzt sich im Rechtsstreit um Paketabgabe beim Nachbarn durch

Im Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der DHL Group hat das Oberlandesgericht Hamm zugunsten von DHL entschieden. Die Klage der Verbraucherschützer, die eine Reform der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bezüglich der Ersatzzustellung bei Nachbarn erwirken wollten, wurde abgewiesen.
Die Verbraucherschützer hatten argumentiert, dass DHL bei der Zustellung an Nachbarn zu großen Spielraum habe und dies zu Lasten der Verbraucher gehen könnte. DHL wies diese Vorwürfe jedoch entschieden zurück und betonte, dass die Ersatzzustellung bei den Kunden weitgehend akzeptiert und gesetzeskonform sei. Viele Kundinnen und Kunden schätzten die prompten Zustellmöglichkeiten.
Das Gericht befand, dass keine unangemessene Benachteiligung der Verbraucherinnen und Verbraucher in der betreffenden AGB-Klausel vorliege. Der Vorsitzende Richter hob hervor, dass die Verbraucherschützer keinen praktikablen Alternativvorschlag für die Formulierung einer besseren Klausel unterbreitet hatten.
Ein Hochhaus mit zahlreichen Nachbarn sei eine andere logistische Herausforderung als ländliche Gegenden, erklärte der Richter. Der Paketsektor floriert aufgrund des gestiegenen Online-Handels kontinuierlich, was den Zeitdruck auf die Paketboten weiter verstärkt.
DHL betont, dass der Adressat über die Ersatzzustellung benachrichtigt wird und die Möglichkeit hat, im Kundenkonto online Widerspruch gegen diese Praxis einzulegen. Dies unterstreicht den kundenorientierten Service im hektischen Alltag der Paketzustellung.

