Deutschland weist Klage Nicaraguas vor Internationalem Gerichtshof zurück
Die deutsche Delegation unter Leitung von Tania von Uslar-Gleichen hat am Dienstag vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag die Vorwürfe Nicaraguas entschieden zurückgewiesen. Das mittelamerikanische Land hatte behauptet, deutsche Waffenlieferungen an Israel würden einen Völkermord im Gazastreifen ermöglichen. Von Uslar-Gleichen erklärte, Deutschland handle konform mit der Völkermord-Konvention und dem humanitären Völkerrecht und betonte die feste Verwurzelung Deutschlands im internationalen Recht.
Das zweitägige Anhörungsverfahren wurde mit dieser Verteidigung beendet, und die höchsten UN-Richter werden sich nun zunächst mit der Frage der Zuständigkeit beschäftigen, ein Punkt, den Deutschland klar infrage stellt, da kein direkter Konflikt zwischen Nicaragua und Deutschland bestehe.
Nicaragua hatte zudem in einem Eilantrag den sofortigen Stopp deutscher Rüstungslieferungen und die Wiederaufnahme der UNRWA-Beiträge gefordert. Eine Entscheidung hierzu wird in kurzer Zeit erwartet, wobei die Urteile des Internationalen Gerichtshofs als bindend gelten.
In der deutschen Verteidigung wurde auf die unzutreffenden Angaben Nicaraguas hingewiesen. Völkerrechtsprofessor Christian Tams stellte klar, dass der überwiegende Teil der deutschen Exporte allgemeine Ausrüstungsgüter umfasst und von deutschen Behörden streng geprüft wird. Der tatsächliche Anteil an Kriegswaffen liegt nach seinen Angaben bei lediglich zwei Prozent. Auch soll die humanitäre Hilfe für den Gazastreifen von israelischer Seite aus verbessert werden.
Friedrich Merz, Unionsfraktionschef im Bundestag, bekräftigte nach einem Gespräch mit dem israelischen Parlamentspräsidenten Amir Ochana die Unterstützung für Israel und betonte die Notwendigkeit humanitärer Hilfe für Gaza.
Die Auseinandersetzung um den Gazastreifen ist nicht neu vor dem Internationalen Gerichtshof. Israel wurde bereits von Südafrika verklagt und ermahnt, humanitäre Hilfe zu intensivieren und Völkermord zu verhindern.
Die Klage Nicaraguas stellt sich als eine politische Herausforderung dar, insbesondere für Deutschland, das eine besondere historische Verantwortung trägt. Die Kritik am humanitären Vorgehen Nicaraguas und der fehlende Versuch direkter Kontaktaufnahme mit Deutschland unterstreichen die Komplexität des Falls. (eulerpool-AFX)