Deutscher Maildienstanbieter gewinnt Etappensieg im Rechtsstreit gegen Google
Im wettbewerbsintensiven Umfeld der Technologiebranche hat der deutsche Mailservice-Anbieter GMX/Web.de einen bedeutenden Teilerfolg gegen Google errungen. Das Landgericht Mainz entschied, dass es Google untersagt ist, den hauseigenen Mailservice Gmail gegenüber Drittanbietern wie GMX oder Web.de bei der Einrichtung eines Android-Smartphones bevorzugt zu behandeln. Besonders im Fokus stand hierbei die Notwendigkeit einer Gmail-Adresse für die Erstellung eines Google-Kontos bei Diensten wie Google Play, Chrome oder Youtube. In der Vergangenheit führte diese Praxis zu Nachteilen für die Konkurrenz.
Obwohl das Gericht einige Punkte der Klage abwies, was zur Folge hat, dass 1&1, als Mutterkonzern von GMX/Web.de, den Großteil der Verfahrenskosten tragen muss, ist das Urteil als wegweisend zu betrachten. Angesichts ihrer Rolle als Klägerin zeigte sich 1&1, Teil des United-Internet-Konzerns, optimistisch und plant, das Verfahren in höhere Instanzen zu bringen, da Google bereits Berufung eingelegt hat. Eine Änderung der strittigen Praxis hat Google zwischenzeitlich eingeführt: Seit Mai 2025 ist auch die Registrierung mit einer Handynummer möglich. Dabei generiert Google jedoch weiterhin automatisch eine Gmail-Adresse, was das Gericht weiterhin als wettbewerbswidrig ansieht.
1&1 stützt sich in ihrem Verfahren auf das seit 2024 gültige EU-Digitalmarktrecht, den Digital Markets Act (DMA), welches Tech-Giganten wie Google, Apple und Amazon reguliert, um ihre Marktdominanz zu mindern. Dieses Urteil steht im Einklang mit der Grundidee des DMA, den Markt für kleinere Anbieter zu öffnen und Verbrauchern eine breitere Wahlmöglichkeit zu bieten. Michael Hagenau, Geschäftsführer von GMX und Web.de, begrüßt das Urteil als Stärkung der digitalen Souveränität Europas und sieht darin ein positives Zeichen für den Wettbewerb.
Das Urteil zeigt erste Auswirkungen des DMA, indem es erfolgreich eine Einflussnahme auf die Einrichtungsprozesse von Googles Dienstleistungen wie Android und Chrome geltend machen konnte. Google wiederum bekundete Besorgnis über das Urteil, da es eine Bedrohung für die Harmonisierung der Regeln innerhalb der EU sehe und mehr Bürokratie befürchte.

