Deutscher Gesetzgeber verschärft Maßnahmen gegen Greenwashing
Der Bundesrat hat dem neuen Gesetz zur Eindämmung von Greenwashing zugestimmt, welches zuvor bereits im Bundestag beschlossen wurde. Ziel dieser Regelung ist es, den Verbrauchern eine ehrliche Basis für nachhaltige Kaufentscheidungen zu bieten. Ein zentraler Punkt der Gesetzesverschärfung sind schärfere Sanktionen für irreführende Angaben zu Umweltfreundlichkeit und Klimaneutralität von Produkten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte die Vorteile für den informierten Verbraucher.
Unternehmen, die mit Begriffen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ werben möchten, müssen zukünftig entsprechende Nachweise erbringen. Andernfalls drohen ihnen Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen. Zudem wird die Nutzung von Nachhaltigkeitssiegeln fortan an strengere Voraussetzungen gebunden: Nur zertifizierte oder staatlich anerkannte Siegel sind künftig erlaubt.
Die durch das Gesetz eingeführten Neuerungen treten am 27. September 2026 in Kraft. Dieser Zeitrahmen bleibt ungeachtet der Bemühungen des Bundesrats bestehen, der eine längere Verkaufsfrist für bereits produzierte Waren vorgeschlagen hatte. Die umzusetzende EU-Richtlinie, die dieses Gesetz mit sich bringt, stellt allerdings eine erhebliche bürokratische Herausforderung dar. Ein Entschließungsantrag des Bundestages fordert die Justizministerin auf, sich bei der EU für eine Verlängerung der Umsetzungsfrist einzusetzen.

