Deutsche Umwelthilfe zieht vor Gericht: Kampf gegen schädliches Pflanzenschutzmittel
Die Deutsche Umwelthilfe hat rechtliche Schritte unternommen, um ein Verbot für ein spezifisches Pflanzenschutzmittel zu erwirken, das im Holzexport eingesetzt wird. Zusammen mit dem Umweltinstitut München und der Organisation Protect the Planet reichte sie Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig ein, um gegen die Zulassung dieses Mittels durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vorzugehen. Das Amt steht in der Kritik, die klimaschädlichen Eigenschaften des enthaltenen Stoffes Sulfurylfluorid bei der Zulassung nicht berücksichtigt zu haben, so die Argumentation von DUH-Anwältin Caroline Douhaire.
Das streitgegenständliche Mittel wird eingesetzt, um Holz vor dem Export von Schädlingen wie dem Borkenkäfer zu befreien. Nach Angaben des Umweltbundesamts wurde es erstmals im Jahr 2000 verbreitet eingesetzt und hat ein erhebliches Treibhausgaspotenzial. Eine Tonne des freigesetzten Sulfurylfluorids entfalte über einen Zeitraum von 100 Jahren die gleiche klimaschädliche Wirkung wie 4.090 Tonnen Kohlendioxid. Im Jahr 2022 hätten die Emissionen dieses Gases in Deutschland die Größenordnung von drei Millionen Tonnen Kohlendioxid erreicht, was den jährlichen Emissionen einer Stadt mit der Größe von Wiesbaden entspricht.
Zwar hat der US-amerikanische Hersteller Douglas Products angekündigt, die Emissionen von Sulfurylfluorid bis 2035 um die Hälfte zu reduzieren, jedoch hält Klimareferent Hauke Doerk vom Umweltinstitut München die Klage für notwendig. Die Ankündigung des Herstellers sei ohne konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen geblieben. Unterdessen bestätigte das Verwaltungsgericht den Eingang der Klage, wobei unklar bleibt, wann eine Verhandlung oder Entscheidung in dieser Sache ansteht.