Demjanjuk eingeschränkt verhandlungsfähig

München (dpa) - Der mutmaßliche NS-Verbrecher John Demjanjuk ist eingeschränkt verhandlungsfähig. Das ergaben ärztliche Sachverständigengutachten, wie die Staatsanwaltschaft München I am Freitag mitteilte. Die Mediziner bejahten darin grundsätzlich die Verhandlungsfähigkeit des 89-Jährigen.

Sie schränkten aber ein, dass gegen ihn je Prozesstag nicht länger als zweimal 90 Minuten verhandelt werden dürfe - insgesamt also drei Stunden. Die Staatsanwaltschaft will noch im Juli Anklage erheben. Sie wirft dem gebürtigen Ukrainer Beihilfe zum Mord an mindestens 29 000 Juden vor. Demjanjuk soll als Wachmann 1943 im Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen die Menschen in die Gaskammern getrieben haben.

Das Simon-Wiesenthal-Zentrum in Jerusalem äußerte sich zufrieden über das Gutachten. Demjanjuk könne nun in Deutschland zur Verantwortung gezogen werden. Es sei wichtig, dass der Mann, «der sich aktiv an der Endlösung beteiligt hat, endlich eine angemessene Strafe bekommt», sagte der Leiter des Wiesenthal-Zentrums, Efraim Zuroff, laut Mitteilung. «Es ist ein sehr komplizierter Fall gewesen, aber es ist gut, dass die Sache nun vor Gericht geklärt wird.» Der Prozess sei ein aktueller Beitrag für den Geschichtsunterricht. Das Simon-Wiesenthal-Zentrum hatte Demjanjuk jüngst an die erste Stelle der zehn meistgesuchten Nazi-Verbrecher gesetzt.    

Demjanjuk sitzt seit seiner Abschiebung aus den USA im Mai in München in Untersuchungshaft. Hauptbeweismittel der Ankläger ist ein SS-Dienstausweis. Zudem geht aus einer Liste von März 1943 hervor, dass Demjanjuk damals nach Sobibor verlegt wurde. Er selbst hat sich in München bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Demjanjuk hatte nach Angaben seines Anwalts Günther Maull bei einem Vernehmungstermin am 5. Juni Gelegenheit zur Aussage bekommen. Maull hatte anschließend aber klargestellt, sein Mandant werde keine Angaben machen, solange keine Anklage vorliege. «Solange wir keine Anklage haben, wissen wir nicht genau, mit was wir es zu tun haben», hatte Maull im Juni gesagt.

Demjanjuk war bereits 1988 in Israel wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 800 000 Juden in Treblinka zum Tode verurteilt worden - es wurde damals angenommen, er sei der berüchtigte «Iwan der Schreckliche» von Treblinka gewesen. Demjanjuk bestritt jedoch stets, überhaupt KZ-Wächter gewesen zu sein und bezeichnete sich als Opfer einer Verwechslung. Tatsächlich tauchten schließlich Beweise auf, die den Zweifel an der Identität bestätigten; 1993 hob das Oberste Gericht Israels das Todesurteil auf. Demjanjuk kehrte in die USA zurück, wo er zuletzt bis zu seiner Auslieferung als Staatenloser mit seiner Familie in Seven Hills bei Cleveland im Staat Ohio lebte.

Justiz / Nationalsozialismus
03.07.2009 · 17:37 Uhr
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