Datenschutzkonflikt: Verbraucherzentrale NRW bringt Meta vor Gericht
Im anhaltenden Datenschutzstreit zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Social-Media-Giganten Meta geht es nun vor Gericht. Die Verbraucherzentrale hat beim Oberlandesgericht Köln eine einstweilige Verfügung beantragt, um die geplante Nutzung personenbezogener Daten aus Instagram und Facebook für das Training der KI-Software Meta AI zu stoppen.
Bereits eine Woche zuvor hatte die Organisation Meta abgemahnt. Meta hatte im April angekündigt, ab dem 27. Mai Beiträge europäischer Nutzer für KI-Zwecke zu nutzen und berief sich dabei auf ein 'berechtigtes Interesse', sofern die Nutzer nicht explizit widersprechen.
Die Verbraucherzentrale betrachtet dieses Vorgehen als unrechtmäßig und als Verstoß gegen europäische Datenschutzrichtlinien. Meta hingegen verteidigt seine Praktiken und betont, dass man sich an die Vorgaben des Europäischen Datenschutzausschusses halte und Nutzer über ihre Widerspruchsmöglichkeiten informiert habe.
Ein Meta-Sprecher kritisierte zudem den zersplitterten regulatorischen Rahmen in Europa, der Innovationen hemme und die Sicherheit gefährde. Verbraucherschutzexpertin Christine Steffen von der Verbraucherzentrale betonte, dass der Antrag auf einstweilige Verfügung verhindern solle, dass Meta Fakten schafft, bevor die rechtliche Lage abschließend geklärt ist.
Die Organisation zielt darauf ab, den rechtmäßigen und fairen Umgang mit persönlichen Daten zu gewährleisten, ohne die Entwicklung der KI zu blockieren. Verbrauchern wird empfohlen, bis zum 27. Mai der Nutzung ihrer Daten zu widersprechen, wofür eine Anleitung auf der Webseite der Verbraucherzentrale verfügbar ist.