Gesellschaftliche Auswirkungen

Corona-Kommission des Bundestags kann starten

10. Juli 2025, 16:08 Uhr · Quelle: dpa
Die Enquete-Kommission des Bundestags nimmt ihre Arbeit auf, um die Corona-Pandemie gründlich zu analysieren und Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Dabei soll eine ehrliche Bilanz der Erfahrungen und Defizite gezogen werden.

Berlin (dpa) - Gut zwei Jahre nach dem Ende der letzten bundesweiten Corona-Beschränkungen geht der Bundestag eine umfassende Aufarbeitung der Pandemie und ihrer Folgen an. Das Parlament beschloss mit breiter Mehrheit die Einsetzung einer Enquete-Kommission. Dafür stimmten Union, SPD, Grüne und Linke. Bei der AfD gab es Nein-Stimmen und Enthaltungen. Das Gremium mit Abgeordneten und Experten soll im September die Arbeit aufnehmen und bis Mitte 2027 einen Bericht mit Erkenntnissen und Empfehlungen vorlegen.

SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sagte: «Die Kommission soll untersuchen, was gut funktioniert hat, aber auch, wo es Defizite gab – und wie wir daraus konkrete Lehren für künftige Krisen ziehen können.» Unions-Fraktionsvize Albert Stegemann (CDU) sagte, es gehe um eine ehrliche Analyse der Corona-Zeit. Im Gegensatz zu parteipolitischen Schuldzuweisungen ermögliche es die konstruktive Auseinandersetzung, Vertrauen in staatliches Handeln zu stärken. 

Grüne und Linke tragen die Kommission mit, auch wenn sie daneben einen Untersuchungsausschuss zu Maskenkäufen des damaligen Ministers Jens Spahn (CDU) fordern. Helge Limburg (Grüne) sagte, man hoffe, dass die Kommission «einen kleinen Beitrag zur gesellschaftlichen Versöhnung leisten kann». Die AfD forderte einen U-Ausschuss für eine «schonungslose» Corona-Aufarbeitung statt eines «Kommissiönchens», wie der Abgeordnete Stephan Brandner sagte. Ates Gürpinar (Linke) machte deutlich, man werde niemals einen Untersuchungsausschuss mit den Stimmen der AfD durchsetzen. 

Krise von «historischer Tragweite»

Die künftige Kommission heißt: «Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse». Die Pandemie habe Bürger und Bürgerinnen, Zivilgesellschaft, staatliche Institutionen, Unternehmen, Kunst und Kultur von 2019 bis 2023 mit Herausforderungen «von historischer und seit dem Zweiten Weltkrieg nicht gekannter Tragweite» konfrontiert, heißt es im Antrag. Um schwerwiegende Folgen besonders für Risikogruppen abzuwenden, sei es auf Solidarität angekommen - und eine Abwägung der Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft und eine verhältnismäßige Gestaltung von Grundrechtseingriffen.

Das Untersuchungsziel

Eine umfassende, wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung der Pandemie und des staatlichen und gesellschaftlichen Handelns sei unerlässlich, um belastbare Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen, heißt es zum Untersuchungsziel. Leitend solle sein, «dass alle Maßnahmen und Entscheidungen immer nur vor dem Hintergrund des Informationsstands zum betreffenden Zeitpunkt bewertet werden können». Trotz vieler Untersuchungen etwa auch in den Ländern hätten viele den Eindruck, die Pandemie sei noch nicht ausreichend aufgearbeitet.

Die Enquete-Kommission

In der vorigen Wahlperiode, gleich nach der akuten Krise, kam eine Auswertung der Schutzmaßnahmen mit Masken, Tests und Schließungen auf Bundesebene nicht zustande. Diskutiert wurde etwa über einen Bürgerrat, die Ampel-Koalition einigte sich aber nicht. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mahnte eine Aufarbeitung an: «Das, was wir nicht offen ansprechen, nährt einfach nur Verschwörungstheorien und neues Misstrauen.» Union und SPD vereinbarten dann im Koalitionsvertrag eine Enquete-Kommission. Sie ist ein Format für große, komplexe Themen. Das französische Wort «enquête» bedeutet Untersuchung.

Die Zusammensetzung

Der Kommission sollen 14 Abgeordnete und 14 Sachverständige angehören. Als Vorsitzende ist die CDU-Abgeordnete Franziska Hoppermann nominiert. Die Union kann fünf Abgeordnete benennen, AfD und SPD jeweils drei, die Grünen zwei und die Linke einen Abgeordneten. Die Sachverständigen sollen im Einvernehmen benannt werden - mit angemessener Beteiligung von Ländern und Kommunen und ausgewogener Vertretung der Wissenschaftsdisziplinen und Gesellschaftsbereiche. Kommt kein Einvernehmen zustande, sollen die Fraktionen die Experten wie nach dem Abgeordneten-Schlüssel benennen.

Der Auftrag

Beleuchtet werden soll eine Reihe von Aspekten: 

  • Die Früherkennung mit Pandemieplänen und Vorsorge.
  • Das Krisenmanagement mit den Bund-Länder-Runden der Ministerpräsidentenkonferenz, Krisenstäben und der Einbindung wissenschaftlicher Expertise.
  • Der rechtliche Rahmen und die parlamentarische Kontrolle. Die Maßnahmen gegen die Virus-Ausbreitung mit Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, Ältere und Sterbende.
  • Impfungen und das Beschaffen von Schutzausrüstung wie Masken und Tests.
  • Hilfen für Unternehmen und den Arbeitsmarkt. Auswirkungen auf Kultur, Tourismus, Ehrenamtler und Vereine.

Die Arbeitsweise

Die Kommission soll öffentliche Anhörungen von Experten, Interessenvertretern und Betroffenen abhalten und Gutachten einholen können. Perspektiven und Erfahrungen von Bürgern könnten «insbesondere durch öffentliche Formate einbezogen werden», heißt es im Antrag. Auch eine «altersgerechte Befragung» von Kindern und Jugendlichen ist möglich. Die «laufende Erkenntnisgewinnung» und Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich gemacht werden - mit Berücksichtigung besonders schutzbedürftiger Informationen.

Der Abschlussbericht

Die Kommission soll dem Bundestag bis zum 30. Juni 2027 einen umfassenden Abschlussbericht mit Erkenntnissen und Handlungsempfehlungen vorlegen. Es kann auch Zwischenberichte zu abgeschlossenen Aspekten geben, was eine frühere parlamentarische und politische Befassung damit ermöglichen soll. Alle Mitglieder der Kommission können auch Sondervoten abgeben. Mit dem Abschlussbericht veröffentlicht werden sollen auch Protokolle der Sitzungen, wenn die Kommission nicht öffentlich getagt hat.

Gesundheit / Bundestag / Corona / Covid-19 / Deutschland
10.07.2025 · 16:08 Uhr
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