Classic Minerals: Dem Cashflow einen Schritt näher
26. November 2020, 16:12 Uhr · Quelle: Pressebox
Hamburg, 26.11.2020 (PresseBox) - Positive Neuigkeiten für und vom australischen Goldexplorer Classic Minerals (WKN A0NA2L / AS CLZ)! Wie das Unternehmen meldet, hat Western Areas Ltd den Einspruch gegen die Registrierung des Liegenschaftsantrags MLA 74/249 zurückgezogen. Was bedeutet, dass Classic nun mit den Planungen für die Goldproduktion auf dem Kat Gap-Projekt fortfahren kann!
Western Areas hatte den Einspruch ursprünglich auf Grund potenzieller Probleme mit einer Frischwasserleitung eingereicht, die unter den Liegenschaften von Classic verläuft und einige Betriebe von Western versorgt. Jetzt wurde eine Studie zu diesem Thema abgeschlossen und man kam übereinstimmend zu dem Schluss, dass die Aktivitäten von Classic weder die Leitung noch die Belieferung von Western Area beeinträchtigen werden.
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Classic Minerals: Dem Cashflow einen Schritt näher
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Risikohinweis: Die GOLDINVEST Consulting GmbH bietet Redakteuren, Agenturen und Unternehmen die Möglichkeit, Kommentare, Analysen und Nachrichten auf www.goldinvest.de zu veröffentlichen. Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information der Leser und stellen keine wie immer geartete Handlungsaufforderung dar, weder explizit noch implizit sind sie als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Des Weiteren ersetzten sie in keinster Weise eine individuelle fachkundige Anlageberatung, es handelt sich vielmehr um werbliche / journalistische Texte. Leser, die aufgrund der hier angebotenen Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Der Erwerb von Wertpapieren birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die GOLDINVEST Consulting GmbH und ihre Autoren schließen jedwede Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie für Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der hier angebotenen Artikel ausdrücklich aus. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungshinweise.
Gemäß §34b WpHG und gemäß Paragraph 48f Absatz 5 BörseG (Österreich) möchten wir darauf hinweisen, dass Auftraggeber, Partner, Autoren und/oder Mitarbeiter der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien der Classic Minerals halten können oder halten und somit ein Interessenskonflikt besteht. Wir können außerdem nicht ausschließen, dass andere Börsenbriefe, Medien oder Research-Firmen die von uns besprochenen Werte im gleichen Zeitraum besprechen. Daher kann es in diesem Zeitraum zur symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen. Ferner besteht zwischen der GOLDINVEST Consulting GmbH und einer dritten Partei, die im Lager des Emittenten (Classic Minerals) steht, ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag, womit ein Interessenkonflikt gegeben ist, zumal diese dritte Partei die GOLDINVEST Consulting GmbH entgeltlich für die Berichterstattung zu Classic Minerals entlohnt. Diese dritte Partei kann ebenfalls Aktien des Emittenten halten, verkaufen oder kaufen und würde so von einem Kursanstieg der Aktien von Classic Minerals profitieren. Dies ist ein weiterer Interessenkonflikt.
Western Areas hatte den Einspruch ursprünglich auf Grund potenzieller Probleme mit einer Frischwasserleitung eingereicht, die unter den Liegenschaften von Classic verläuft und einige Betriebe von Western versorgt. Jetzt wurde eine Studie zu diesem Thema abgeschlossen und man kam übereinstimmend zu dem Schluss, dass die Aktivitäten von Classic weder die Leitung noch die Belieferung von Western Area beeinträchtigen werden.
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