BWF-Stiftung in Trägerschaft des BDT e. V. – Kanzlei Pforr geht Kanzlei Dr. Schulte an

(lifepr) Bad Salzungen, 20.11.2015 - Die Kanzlei Pforr aus Bad Salzungen ist auf Hochtouren damit beschäftigt, den Anlegerschaden für die betroffenen BWF-Kunden durch rechtliche Maßnahmen zu minimieren bzw. die komplette Rückzahlung der Anlagegelder durchzusetzen. Rechtsanwalt Dr. Pforr: „Hierfür gehen wir auch gegen die Projektinitiatoren vor zur Prüfung und Durchsetzung etwaiger Mitverantwortlichkeit oder Schadensersatzpflichten hinsichtlich des mutmaßlichen Anlagebetrugs. Konkret gehen wir davon aus, dass Anleger und Vertriebler gemeinsame Geschädigte eines Anlagebetrugsmodells geworden sind.“

Gegenwärtig steht die Kanzlei bereits in außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit der Kanzlei Dr. Schulte und Partner mbB wegen etwaigen Schadensersatzverantwortlichkeiten derselben sowie des handelnden Rechtsanwalts Herr Dr. Schulte persönlich. Anknüpfungspunkt für eine angestrebte 100 %ige Schadensersatzsdurchsetzung ist jedoch nicht etwaiges deliktisches oder strafbares Handeln der Rechtsanwälte, sondern die Einbeziehung der Anleger in den Schutzbereich des anwaltlichen Tätigwerdens des Teams der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner mbB im Zusammenhang mit ihrer anwaltlichen Tätigkeit für die BWF-Stiftung und deren Hintermänner.

Konkret handelt es sich dabei um eine Haftung aus quasivertraglichen Ansprüchen und Ansprüchen aus zurechenbar gesetzten Rechtsschein.

Dr. Pforr: „Für sämtliche hier vertretenen Anleger haben wir die Schadensersatzsansprüche bereits außergerichtlich gegenüber der Berliner Kanzlei geltend gemacht. Gegenwärtig veranlassen wir die ersten von mehreren hundert Klagen zum zuständigen Berliner Gericht.“

Die Prozessaussichten zur erfolgreichen Durchsetzung sind hervorragend, was auch die entsprechenden zuständigen juristischen Prüfer der Rechtsschutzversicherungen als erfolgsversprechend beurteilt haben im Rahmen ihrer Kostendeckungszusagen, so dass diese die für die klageweisen Durchsetzung der Schadensersatzansprüche nahezu durchweg in Deckung gehen, so dass den versicherten Anlegern überhaupt kein Kostenrisiko entsteht.

Aber auch für nicht rechtsschutzversicherte Anleger lohnt sich ein sofortiges Aktivwerden und Mandatierung eines kompetenten, mit der Sache befassten Anwaltes zur Durchsetzung ihrer Auszahlungsansprüche aufgrund der sehr guten Erfolgsaussichten.

Zwar ist hier die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe nicht gänzlich ohne Kostenrisiko möglich, weil das Gericht ohne Einzahlung von Gerichtskosten leider nicht tätig wird. Dieses Prozessrisiko relativiert sich jedoch, da bei Obsiegen in den Vorgängen die unterliegende Partei volle Kostentragungspflicht hat. Das heißt, der Sieger erhält volle Kostenerstattung und zahlt gar nichts, der Verlierer trägt die gesamten Kosten des Verfahrens.

Vor allem aber ist hier den geschädigten BWF-Anlegern dringendes Handeln geboten, da die Zahlungskapazitäten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner mbB sowie des Herrn Dr. Schulte persönlich voraussichtlich nicht ausreichen werden, um alle Anleger 100 %ig zu befriedigen. Hierzu wäre in etwa eine Summe von ca. mindestens 35 Mio. EUR zuzüglich Verfahrenskosten erforderlich.

Es besteht aber beste Aussicht auf Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in Höhe von ca. mindestens 10 Mio. EUR, die der ggf. zur Verfügung stehenden Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung der Kanzlei entspricht. Sollten sich diesbezügliche Ansprüche, so wie es sich abzeichnet, durchsetzen lassen, bestehen Aussichten zur erfolgreichen Schadensdurchsetzung mindestens in der Höhe, wie die Versicherungsdeckungssummen greifen.

Nach Durchsetzung der ersten 10 Mio. EUR Schadensersatz für die Anleger, die zuerst geklagt haben, bestehen auch sehr gute Erfolgsaussichten für die weiteren Anleger, ein obsiegendes Urteil zu erhalten. Allerdings ist dann fraglich, ob die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner mbB sowie die handelnden Rechtsanwälte genügend vollstreckbares Privatvermögen besitzen, um die ausgeurteilten Summen auch bezahlen zu können.

Nach Kenntnisstand der Pforr-Rechtsanwälte liegen bis dato noch keine obsiegenden Urteile vor, so dass derzeit noch beste Erfolgsaussichten bestehen.

Für Anleger, die noch nicht von uns vertreten werden, eine entsprechende Rechtsvertretung jedoch wünschen, besteht die Möglichkeit, umgehend auf www.rechtsanwaltskanzlei-pforr.de unter dem Button „Downloads“ Mandantenstammblatt und Vollmacht herunterzuladen und gegengezeichnet unter Beifügung der Vertragsunterlagen BWF sowie falls vorhanden, Angabe der Rechtsschutzversicherung, zu Händen der Kanzlei Pforr zu übersenden.

Dr. Thomas Pforr

Rechtsanwalt
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 20.11.2015 · 15:09 Uhr
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