Bußgeld für MTU: Halbe Million wegen Versäumnissen bei Insiderinfo
In der Welt der Turbinen und Triebwerke weht ein rauer Wind, doch für den Münchner Triebwerkshersteller MTU Aero Engines ist es eine formale Brise, die teuer zu stehen kommt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Bußgeld in Höhe von 510.000 Euro gegen das DAX-gelistete Unternehmen verhängt, wegen nicht fristgerechter Mitteilung einer Insiderinformation, so erklärte die Finanzaufsicht am Mittwoch.
Streitpunkt ist ein Verstoß gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht, die nach der Marktmissbrauchsverordnung börsennotierte Unternehmen zur unverzüglichen Veröffentlichung von kursrelevanten Insiderinformationen verpflichtet. Ein Sprecher von MTU betonte, dass es sich um einen altbekannten und lediglich "rein formalen Verstoß" handele, ohne auf Details der Angelegenheit einzugehen. Dennoch erwägt das Unternehmen, rechtlich gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.
Obwohl unklar bleibt, auf welche spezifische Insiderinformation sich der Vorwurf bezieht, steht außer Frage, dass es nicht die Gewinnwarnung des Vorjahres betrifft. Damals stand MTU wegen der Rückrufaktion von Triebwerken für die A320neo-Reihe von Airbus unter Druck, eine Situation, die zu unerwarteten Sonderbelastungen in Milliardenhöhe führte.
Die Schwierigkeiten ergaben sich durch Probleme mit den Getriebefan-Triebwerken der Tochtergesellschaft Pratt & Whitney von Raytheon Technologies. Dort kamen fehlerhaft hergestellte Metallpulver zum Einsatz, wodurch sich MTU nun als Kooperationspartner mit den kosten- und arbeitsintensiven Korrekturen auseinandersetzen muss.
Die BaFin legt Wert darauf, dass die Integrität des Kapitalmarktes durch die umgehende Veröffentlichung von Insiderinformationen geschützt wird. Diese Vorgabe soll einen fairen Wettbewerb gewährleisten und Investoren davor bewahren, aufgrund von Ungleichgewichten bei der Informationsverteilung benachteiligt zu werden. (eulerpool-AFX)