Bundesverfassungsgericht: Hartz-IV-Sätze müssen neu berechnet werden
09. Februar 2010, 10:20 Uhr · Quelle: dts Nachrichtenagentur
Karlsruhe (dts) - Die derzeit in Deutschland geltenden Hartz-IV-Sätze für Kinder und Erwachsene sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und müssen neu berechnet werden. Das urteilte heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Eine neue Berechnungsgrundlage müsse bis zum 31. Dezember 2010 geschaffen werden. Drei Familien hatten gegen die Höhe der Hartz-IV-Sätze für Kinder geklagt. Bislang erhalten Kinder 60 bis 80 Prozent des Erwachsenenbetrags von 359 Euro monatlich.

