Bundestag debattiert über Widerspruchsregelung bei Organspenden
Der Bundestag hat eine Debatte über eine mögliche Änderung der Gesetzgebung zur Organspende in Deutschland eröffnet. Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten will die sogenannte Widerspruchsregelung einführen, die vorsieht, dass jeder Bürger als potenzieller Organspender gilt, sofern er oder sie nicht ausdrücklich widerspricht. Derzeit ist eine Organentnahme nur mit expliziter Zustimmung möglich.
Sabine Dittmar, SPD-Abgeordnete und Mitinitiatorin des Vorstoßes, betont, dass niemand zur Organspende gezwungen werde, sondern lediglich eine bewusste Entscheidung treffen müsse. Angesichts der alarmierenden Zahl an Patienten auf den Wartelisten sei es notwendig, einen Paradigmenwechsel herbeizuführen, um Betroffenen eine Überlebenschance zu ermöglichen. Andere Maßnahmen zur Steigerung der Organspendebereitschaft seien bislang unzureichend geblieben.
Demgegenüber äußerte sich die FDP-Abgeordnete Kristine Lütke kritisch bezüglich der Widerspruchslösung. Sie warnte davor, dass eine solche Regelung tief in die Grundrechte des Einzelnen eingreife. Es gebe noch mildere Ansätze, die berücksichtigt werden sollten, um die Anzahl der Organspenden zu erhöhen.
Unterstützung für die Widerspruchslösung kam auch von Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, der die Debatte als Akt der Solidarität betrachtet. Er appellierte an den Bundestag, die Entscheidung noch in dieser Wahlperiode zu fällen, unabhängig von der Regierungsbildung.
Trotz eines dringenden Bedarfs an Organen wie Nieren, Lebern oder Herzen für schwer kranke Patienten bleibt die Anzahl der Organspenden in Deutschland gering. Im vergangenen Jahr spendeten nur 965 Menschen ihre Organe, während etwa 8.400 Menschen auf Wartelisten verzeichnet sind.
Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sprach sich für die Einführung der Widerspruchsregelung aus und betonte, dass ohne diese Reform ein Fortschritt in der Spendenbereitschaft äußerst unwahrscheinlich sei. Vor einer endgültigen Entscheidung soll der Entwurf nun jedoch erst in verschiedenen Ausschüssen diskutiert werden.
Zuletzt bekannte sich die SPD-Abgeordnete Martina Stamm-Fibich zur Unterstützung der Widerspruchslösung, obwohl sie bei einer früheren Abstimmung 2020 noch dagegen gestimmt hatte. Sie sei mittlerweile überzeugt, dass es jedem Bürger zumutbar sei, sich einmal im Leben mit der Thematik der Organspende auseinanderzusetzen.

