Bundestag beschließt Reform des Wehrdienstes: Musterung und Reservisten im Fokus
Die Debatte um den Wehrdienst fand nun ihren Abschluss im Bundestag, wo ein umfassendes Reformpaket verabschiedet wurde. Im Angesicht einer veränderten Sicherheitslage hat die Bundesregierung ehrgeizige Pläne zur Vergrößerung der Truppenstärke präsentiert. Die Gesamtzahl der Soldaten, einschließlich der Reserve, soll auf 460.000 erhöht werden. Diese Verstärkung soll vor allem aus einer einsatzbereiten Reserve rekrutiert werden, um die Anforderungen der Landes- und Bündnisverteidigung zu erfüllen.
Mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes werden verpflichtende Musterungen für junge Männer, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2008, eingeführt. Ab Januar sollen erste Fragebögen versendet werden, die als Grundlage für den Kontakt mit potentiellen Rekruten dienen. Während Männer zur Teilnahme verpflichtet sind, können Frauen freiwillig diese Fragebögen ausfüllen. Ziel ist es, persönliche und gesundheitliche Informationen sowie die Bereitschaft zum Wehrdienst zu erfassen. Der Start der flächendeckenden Musterung ist für den Beginn des nächsten Jahres geplant, wobei 24 neue Musterungszentren im Aufbau sind.
Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums betonte die Notwendigkeit, neue, moderne Strukturen für den Musterungsprozess zu schaffen. Die prozessuelle Durchführung der Musterungen, einschließlich der ärztlichen Untersuchungen, bleibt bestehen. Anhand dieser Untersuchungen wird die Diensttauglichkeit in verschiedene Stufen eingeteilt.
Für Freiwillige im Wehrdienst sind monetäre Anreize vorgesehen. Ein monatliches Gehalt von etwa 2.600 Euro brutto wird gezahlt, wobei die Mindestdienstzeit sechs Monate beträgt. Längere Verpflichtungen werden zusätzlich honoriert, darunter ein Zuschuss für den Erwerb eines Autoführerscheins. Der gesetzlich geregelte Zeitraum, beginnend mit dem Geburtsjahr 2008, orientiert sich an den Änderungen im Wehrrecht, die seit 2011 bestehen. Für frühere Geburtsjahrgänge bleibt die Wehrpflicht weiterhin außer Kraft, außer im Fall eines Spannungs- oder Verteidigungszustandes.

