Bundesregierung verschiebt Nordsee-Windausschreibung: Hoffnung auf Stabilisierung der Vergabeverfahren
Die Bundesregierung hat bekanntgegeben, dass die für 2023 geplante Ausschreibung von zwei Windkraftflächen in der Nordsee verschoben wird. Laut einem Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums basiert diese Entscheidung auf einem jüngst im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf. Ausschlaggebend sind u.a. Herausforderungen wie die verzögerte Fertigstellung von Konverterplattformen, die in der Nähe der Windparks gebaut werden. Diese Konverter spielen eine entscheidende Rolle, indem sie den von den Windrädern erzeugten Wechselstrom für einen verlustarmen Landtransport in Gleichstrom umwandeln.
Ursprünglich sollte die Wiederholung der Ausschreibung für die Flächen N-10.1 und N-10.2 in der ausschließlichen Wirtschaftszone im Juni dieses Jahres stattfinden, wie von der Bundesnetzagentur vorgesehen. Nun übernimmt der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) die Information, dass die Ausschreibung auf das Jahr 2027 verschoben wird. Die vorherige Ausschreibung der beiden Flächen scheiterte, da im August letzten Jahres bekannt wurde, dass kein Unternehmen Gebote abgegeben hatte. Diese gescheiterte Versteigerung markiert einen erstmaligen Rückschlag für derartige Offshore-Projekte in Deutschland.
Die Verschiebung stößt auf Lob seitens des BWO. Laut Hans Sohn, dem Leiter der Stabsstelle Politik und Kommunikation, sei eine Auktion der Flächen nach dem bisherigen Verfahren riskant gewesen. Bereits seit längerem kritisieren Branchenverbände das bestehende Vergabeverfahren, das ihrer Meinung nach zu stark auf finanzielle Kriterien fokussiert ist, und fordern grundlegende Überarbeitungen. In der aktuellen "Erklärung von Hamburg", die im Rahmen des Nordsee-Gipfels präsentiert wurde, bekundet die Bundesregierung ihre Bereitschaft, an einer Stabilisierung der Ausschreibungen zu arbeiten.

