Bundesregierung ringt um neue Grenzpolitik
Im Zuge der Diskussion um die Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen nimmt die Kompetenz zur Entscheidung weiterhin keine klare Form an. Nach der Einschätzung von Winfried Kluth, einem anerkannten Experten im Migrationsrecht, bleibt es ungewiss, ob die Bundesregierung die als rechtswidrig bewerteten Maßnahmen des Berliner Verwaltungsgerichts dauerhaft aufrechterhalten kann. Bundeskanzler Friedrich Merz hat bereits zuvor klargestellt, dass man zu einer veränderten Sichtweise im Vergleich zu früheren Regierungen gelangt sei.
Seit der Anweisung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, Grenzkontrollen zu intensivieren und Asylsuchende zurückzuweisen, fand das Berliner Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung diese Praktiken für ungesetzlich. Es wurde betont, dass ohne die Klärung der Zuständigkeit für Asylanträge innerhalb der EU keine Abweisungen erfolgen dürften. Diese Ansicht stützt sich auf bestehende Migrationsrechtslehren und die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Der aktuelle Fall betrifft die Rückweisung von drei Somaliern bei Frankfurt (Oder) nach Polen. Trotz der Gerichtsentscheidung hält Dobrindt an der bestehenden Praxis fest und strebt ein Hauptsache-Verfahren an. Man erhofft sich eine richtungsweisende Entscheidung, die den eigenen Standpunkt stützt und neue Spielräume ermöglicht.
Kluth weist darauf hin, dass die Bundesregierung versuchen könnte, eine Notlagenklausel aus Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geltend zu machen, um die innere Sicherheit zu wahren. Diese würde allerdings eine Ausnahme darstellen und erfordert die Identifikation einer tatsächlichen Ausnahmesituation. Wer die Autorität besitzt, diese zu bestimmen, bleibt jedoch strittig. Kluth argumentiert, dass solch weitreichende Entscheidungen womöglich vom gesamten Kabinett oder gar vom Bundestag getroffen werden sollten.

