Bundesregierung: Arbeitgeberverbände halten Rückforderung der Bundesagentur für verfassungswidrig

Der Streit zwischen der Bundesregierung und den Arbeitgeberverbänden über die Rückforderung einer Milliarden-Summe von der Bundesagentur für Arbeit geht weiter. Nachdem die Bundesregierung beschlossen hatte, einen Teil ihrer Zuschüsse in Höhe von insgesamt 5,2 Milliarden Euro über einen Zeitraum von vier Jahren zurückzuverlangen, meldete sich nun die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zu Wort. Laut einer Stellungnahme der BDA handle es sich bei den betreffenden Rücklagen im Haushalt der Bundesagentur um rechtlich geschützte Beitragsmittel, die nicht zur Finanzierung des allgemeinen Haushalts verwendet werden dürften. Die BDA beruft sich hierbei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und betont, dass die Regelungen zur Entlastung des Bundeshaushalts rechtlich sehr fragwürdig seien.

Hintergrund des Streits ist die Tatsache, dass die Rücklagen der Bundesagentur für die Arbeitslosenversicherung aufgrund der Corona-Pandemie aufgebraucht wurden und der Bund Milliardenbeträge zur Finanzierung des Kurzarbeitergeldes bereitstellen musste. Nun sollen die Rücklagen wieder aufgefüllt werden, doch die Bundesregierung möchte einen Teil ihrer Zuschüsse zurückbekommen. Diese Rückforderung stößt nicht nur bei den Arbeitgeberverbänden auf Kritik, sondern auch bei der Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles. Bereits im Dezember bezeichnete sie den Schritt der Bundesregierung als "fragwürdig".

Auch der Unions-Haushaltspolitiker Mathias Middelberg (CDU) zieht eine Klage gegen den Haushalt 2024 in Erwägung, falls die rechtlichen Bedenken gegen die Rückforderung nicht ausgeräumt werden können. Die BDA äußerte außerdem Kritik an weiteren Haushaltsplänen der Ampel-Koalition, wie zum Beispiel der Kürzung des Zuschusses für die Rentenversicherung.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) äußerte Bedenken gegenüber der Bundesregierung und ihrer Vorgehensweise in Bezug auf die Rückforderung. Laut Vorstandsmitglied Anja Piel seien die Aufregung der Union und der Arbeitgeberverbände jedoch "wohlfeil". Piel bemängelte, dass diese Parteien alternative Lösungsvorschläge vermissen ließen und stattdessen "vergiftete Pfeile" wie die Abschaffung der Rente mit 63 oder den Wegfall von Beitragszahlungen für arbeitende Rentner zur Debatte stellen.

Die Diskussion um die Rückforderung der Bundesregierung von der Bundesagentur für Arbeit wird also weiterhin hitzig geführt. Die Arbeitgeberverbände sehen die Rückforderung als verfassungswidrig an und beziehen sich dabei auf die klaren rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Es bleibt abzuwarten, wie diese juristische Auseinandersetzung weitergeführt wird und inwiefern sie Auswirkungen auf den Haushalt 2024 haben wird. (eulerpool-AFX)

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[Eulerpool News] · 14.01.2024 · 14:48 Uhr
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