Bundesjustizministerin plant Verlagerung der Prozesszuständigkeiten
Das Bundeskabinett hat auf Initiative von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig einen Gesetzentwurf verabschiedet, der eine signifikante Reform der Zuständigkeiten in der deutschen Justizlandschaft vorsieht. Ziel ist es, durch eine neue Verteilung der Fälle zwischen den Amts- und Landgerichten sowohl den Zugang zum Recht zu vereinfachen als auch die Spezialisierung zu fördern.
Die geplante Reform sieht vor, dass künftig Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro an den Amtsgerichten verhandelt werden können. Die bisherige Grenze von 5.000 Euro, die seit mehr als drei Jahrzehnten Bestand hat, wird somit angehoben. Ziel ist es, den über 600 Amtsgerichtsstandorten bundesweit mehr Bedeutung zu verleihen und den Bürgerinnen und Bürgern eine wohnortnahe Rechtsprechung zu ermöglichen – üblicherweise sogar ohne Anwaltszwang. Dies betrifft auch bestimmte Streitigkeiten im Nachbarrecht, die vermehrt in den Zuständigkeitsbereich der Amtsgerichte fallen sollen.
Parallel dazu wird die Zuständigkeit für komplexere Verfahren unabhängig vom Streitwert den Landgerichten zugewiesen. Dies betrifft beispielsweise Streitigkeiten im Bereich der Heilbehandlungen, Veröffentlichungen im Internet sowie Angelegenheiten des Vergaberechts. Damit soll die Spezialisierung der Landgerichte gefördert und ihre Effizienz in der Bearbeitung komplexer Fälle erhöht werden.

