Bundesfinanzhof nimmt Erbschaftsrecht unter die Lupe
München (dpa) - Die umstrittene Reform des Erbschaftsrechts kommt auf den Prüfstand. Der Bundesfinanzhof in München wird sich erstmals mit dem neuen Erbschaftsrecht auseinandersetzen, das seit Anfang des Jahres auch für Schenkungen gilt. Ein Betroffener hatte geklagt, berichtet der «Focus». Der Kläger hatte 25 000 Euro von seinem Bruder erhalten und sieht es als ungerechtfertigt an, dass er darauf genau wie Nichtverwandte 30 Prozent Steuern zahlen muss. Das verstoße gegen den im Grundgesetz verbürgten Schutz von Ehe und Familie.