Bürgergeld: Nullrunde sorgt für Diskussionen und Reformpläne
Das kommende Jahr bringt für die rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Beziehenden wenig Veränderung: Erneut bleibt eine Anpassung der Regelsätze aus, wie das Bundessozialministerium mitteilte. Diese Entscheidung folgt der gesetzlichen Vorgabe, die bei den jährlichen Fortschreibungs-Verordnungen keine Spielräume lässt. Dennoch sorgt diese Ankündigung für Unmut und Kritik, insbesondere aus den Reihen der Linken, die darauf hinweisen, dass das Bürgergeld nicht für ein menschenwürdiges Leben ausreiche.
Mit Blick auf die zukünftige Entwicklung verweist die Regierung darauf, dass trotz der Nullrunde das Existenzminimum gesichert sei. Die Beibehaltung des bestehenden Niveaus ist auf eine gesetzlich verankerte Schutzregelung zurückzuführen. Demnach hätten die Berechnungsregelungen rein rechnerisch sogar niedrigere Sätze angezeigt. Dennoch bleibt es bei 563 Euro monatlich für Alleinstehende und 357 bis 471 Euro für Kinder, abhängig vom Alter.
Jedoch könnte sich das System für die kommenden Jahre ändern. Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) kündigte an, die derzeitigen Regelungen letztmalig anzuwenden und eine Neufassung für das nächste Jahr zu planen. Diese Reformpläne, die im Einklang mit dem Koalitionsvertrag stehen sollen, könnten schon im September erste Vorschläge hervorbringen, insbesondere in Bezug auf Sanktionen für Bürgergeld-Beziehende, die Verpflichtungen nicht nachkommen. Hierzu äußerte sich auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), der eine Reform der Bürgergeld-Regelungen bis Ende des Jahres in Aussicht stellte, um eine ausgewogene Kombination aus Unterstützung und Anforderung zu gewährleisten.

